Buch 1, Kapitel V: „Otto II. der Freigiebige“


Markgraf Otto II.

Otto II. trat 1184 als Markgraf die Nachfolge des verstorbenen Vaters in Brandenburg an. Wie schon bei den Vorfahren, ist auch bei ihm das genaue Geburtsjahr unbekannt und kann deshalb nur geschätzt werden. Das Heiratsjahr der Eltern und spätere Ereignisse erlauben den Rückschluss, dass er wahrscheinlich um das Jahr 1149  geboren wurde.
Seine Mutter, Judith von Polen, stammte aus dem Geschlecht der polnischen Piasten. Sie war in erster Ehe mit Prinz Ladislaus verheiratet, dem späteren Ladislaus II. von Ungarn (1131 – 1163). Aus der früh geschiedenen Ehe ging eine Tochter mit Namen Maria hervor. Ob sie am ungarischen Hof des Vaters oder am brandenburgischen Hof bei der Mutter aufwuchs, ist nicht weiter überliefert. Marias spätere Heirat mit dem venezianischen Patrizier Nicolò Michiel, Graf von Arbe, Sohn von Vitale II., dem 38. Doge Venedigs, legt allerdings die Vermutung nah, dass sie beim Vater aufwuchs.
Über Ottos Kindheit ist nichts überliefert, weswegen der Bericht über ihn erst mit seiner Regierungsübernahme beginnt, auch wenn er als Heranwachsender verschiedentlich an der Seite des Vaters als Zeuge in Urkunden erwähnt wurde.


Ottos Brüder Heinrich und Albrecht

Mit Heinrich gebar Markgräfin Judith einen zweiten Sohn, dessen Geburtsjahr wahrscheinlich um 1150 lag. Sonstige Kinder aus dieser Ehe sind nicht bekannt. Heinrich erhielt 1184 die eigens für ihn geschaffene Grafschaft Gardelegen in der Altmark. Stendal und Tangermünde, beides aufstrebende frühe Handelszentren, sowie weitere Gebiete der Altmark, gehörten zu seinem wirtschaftlich selbsttragenden Herrschaftsbereich. Um eine Zersplitterung der noch unzureichend erschlossenen Mark zu verhindern, verfügte Markgraf Otto I., dass die Grafschaft fester Bestandteil Brandenburgs blieb und Heinrich als Mitregent fungierte, wenn auch wohl in untergeordneter Rolle. Er setzte keine eigenen politischen Akzente. Heinrich bleibt hauptsächlich wegen bedeutender Kirchengründungen in Erinnerung. So wollte er erst Tangermünde, später Stendal zu einem eigenen Bistum erheben, um dadurch von den Bistümern Halberstadt und Stade geistlich unabhängig zu werden. In Tangermünde ließ er den Grundstein eines steinernen Bauvorläufers der späteren Stephanskirche legen. Gemeinsam mit Bruder Otto gründete er 1184 in Stendal das Kollegialstift Sankt Nikolaus und ließ den dortigen Dom in seiner ersten Ausführung errichten. Heinrich starb bereits 1192, noch deutlich vor seinem älteren Bruder Otto II. und hinterließ keine eigenen Nachkommen. Die Grafschaft kam wieder unter die unmittelbare Verfügungsgewalt Ottos II., der jetzt als Alleinherrscher agierte, gleichwohl Halbbruder Albrecht 1192, bislang unter seiner Vormundschaft, das gesetzliche Alter zur Mitregierung hatte. Hieraus entstanden bald Verwicklungen zwischen beiden.

Nach dem Tod von Markgräfin Judith hatte sich Otto I. im Jahre 1176 wieder vermählt, vermutlich noch vor dem Frühjahr. Über die neue Markgräfin ist so gut wie nichts bekannt, außer ihr Name, Adelheid. Sie brachte mit Albrecht, benannt nach dem Großvater Albrecht dem Bären, ihrem Mann einen dritten Sohn zur Welt. In einer Urkunde vom 1. Januar 1177 wird er und die Mutter erstmals namentlich erwähnt, womit wir seine Geburt mit größter Sicherheit in oder vor das 1176 datieren können. Der Vater vermachte dem damaligen Knaben 1184 die Grafschaft Arneburg, östlich von Stendal gelegen. Arneburg hatte bei weitem nicht die Ausdehnung der Grafschaft Gardelegen seines Halbbruders Heinrich. Wegen seiner Minderjährigkeit kam er nach dem Tod des Vaters vorläufig nicht als agierender Mitregent in Frage und stand unter der Vormundschaft Ottos II.


Schriftliche Zeugnisse und ihre Bewertung 

Es wurde eingangs erwähnt, dass Ottos Geburtsdatum nicht verbindlich ermittelt werden kann. In heutiger Zeit verwundert dies, wird doch der Geburt eines Kindes üblicherweise mit größtmöglicher Aufmerksamkeit und Vorfreude begegnet. Im Mittelalter, so scheint es zumindest auf den ersten Blick, wird der Angelegenheit auffallend wenig Bewandtnis geschenkt. Aber war dem tatsächlich so oder gab es plausible Gründe, weswegen so wenige Geburtsdaten, selbst vom Nachwuchs regierender Fürsten festgehalten wurden? Gleich vorweg: man darf mit Gewissheit davon ausgehen, dass Nachwuchs auch damals die Eltern in Freude versetzte. Kinderreichtum galt als Segen, nicht als Belastung, besonders beim Hochadel. Mit der Geburt eines erhofften Erben war die Fortführung des eigenen Geschlechts gesichert. Bei Geburt nur eines Sohnes stand der Erhalt der Dynastie auf wackligen Beinen. Die Kindersterblichkeit, gerade unter Säuglingen, war ausnehmend groß und machte auch vor Fürstenhäusern nicht halt. Neben den Kleinkindern, war auch die Sterblichkeit der Mütter im Wochenbett hoch. Sie starben beispielsweise während einer komplizierten Geburt oder, wie so häufig, im Anschluss durch Infektionen, als Folge meist unzureichender Hygiene. Man könnte vor diesem Hintergrund auf die Idee kommen, Geburten wurden wegen des allgemein hohen Sterberisikos undokumentiert gelassen. Die fehlende Erwähnung in schriftlichen Zeugnissen hatte jedoch vermutlich andere Ursachen, auch wenn hohe Kindersterblichkeit eine unbestreitbare Tatsache war und in manchen Zeiten, eines von zwei Kindern nicht das Erwachsenenalter erreichte. Ein profanerer Grund ist verantwortlich. Die allgemeine Schriftpflege war noch wenig ausgeprägt. Auch wenn sich seit der Zeit der Ottonen und Salier eine Fortentwicklung bemerkbar machte, blieb die Epoche arm an schriftlichen Zeugnissen. Neben der Geistlichkeit, war hauptsächlich nur die kaiserliche Kanzlei mit den Aufgaben der schriftlichen Dokumentation bewandert. Schaut man sich die aufgezeichneten Hinterlassenschaften der letzten beiden Markgrafen an, klammert dabei noch die Erwähnungen in den kaiserlichen Urkunden aus, dann kommt man auf verhältnismäßig wenige Urkunden und Schriftstücke in Summe. Bei deren Studium stellt man schnell fest, dass nahezu ausschließlich Kaufverträge, Schenkungen oder Privilegienerteilungen aufgeschrieben wurden, hauptsächlich zugunsten geistlicher Stifte. Familiäres, Dinge des täglichen Lebens, blieben die Ausnahme und wurden, wenn überhaupt, nur von den Chronisten der Zeit erwähnt, dann zumeist rückblickend und aus Erzählungen entnommen, deren Wahrheitsgehalt sich selten garantieren läßt. Im Adel, auch im Hochadel, sofern einzelne Glieder nicht den geistlichen Weg einschlugen, konnte praktisch niemand lesen und schreiben. Diese Kunst wurde regelrecht als unmännlich und als dem Adelsstand unwürdig angesehen. Es war ein fast buchstäbliches Monopol der Klöster und Kirchen. Wichtige Urkunden gab man in aller Regel dort in Auftrag, wo sie bei Bedarf auch vervielfältigt wurden. Nur wenige Fürsten leisteten sich im Hochmittelalter einen ständigen Schreiber in unmittelbarer Nähe. Ein Fürst und dessen Hof musste schon von besonderer Bedeutung sein, dass dort regelmäßig Schriften angefertigt wurden. Eine Kanzlei war ein kostenintensiver Posten. Zur Zeit Albrechts I. und Ottos I., unterhielt neben dem kaiserlichen Hof unter den weltlichen Fürsten des Reichs nur Herzog Heinrich der Löwe eine eigene Kanzlei. Es darf in diesem Zusammenhang nicht überraschen, wenn unter den frühen askanischen Markgrafen kein ständiger Hofschreiber, keine eingerichtete Kanzlei und auch noch kein Register zur Erfassung getätigter Urkunden und Schreiben vorhanden war. Letzteres wird es während der gesamten Herrschaftszeit der brandenburgischen Askanier nicht geben, was die Erforschung der askanischen Zeit nicht eben einfacher macht.

Ein Geburt war auch damals ein denkwürdiges, augenscheinlich aber kein dokumentationswürdiges Ereignis. Geburtstagsfeiern, heute gang und gäbe, gibt es im privaten Bereich erst seit dem 19. Jahrhundert. Dem Tag der eigenen Geburt wurde bis dahin kaum besondere Aufmerksamkeit geschenkt, es sei denn um sich sein Horoskop ermitteln zu lassen, jedoch nicht um diesen feierlich zu begehen. Komplett anderes war dagegen ein Todesfall. Im Gegensatz zur Geburt, war der Tod, speziell wenn es sich bei dem Verstorbenen um einen wichtigen und wohlhabenden Zeitgenossen handelte, von erheblich größerer Bedeutung. Es stellte sich unmittelbar die Frage des Nachlasses, wobei eine ordentliche Urkundenlage unverzichtbare Notwendigkeit war, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, zumindest der reinen Lehre nach, denn sie blieben oft genug trotzdem nicht aus. Wo es um die Regelung von Besitzverhältnissen ging, da wurde geschrieben, darüber hinaus bislang kaum. Der Großteil des Alltagslebens der Epoche verharrte im Halbdunkel der Zeit und gibt viel Raum für Spekulationen. Der Historiker ist gezwungen seine gesamten Erkenntnisse aus den überlieferten Schriftstücken zu entnehmen und muss dabei auf jene wenigen zeitgenössischen Chronisten zurückzugreifen, die den Ereignissen der Zeit ihre Aufmerksamkeit schenkten und Aufzeichnungen hinterließen. Die allgegenwärtigen Aufzeichnungslücken verleiten zu allerlei Spekulationen und Phantastereien, die zu verhüten man sich ständig ermahnen muss.

Heinrich von Antwerpen

Die älteste brandenburgische Chronik stammt aus der Feder Heinrichs von Antwerpen. Bislang nahm man an, dass er Domherr zu Brandenburg war. In der neueren Forschung wird diskutiert, ob die Annahme zutreffend ist. Im Grunde ist es aber für die Bewertung des Inhalts nur bedingt von Interesse, wer er war und ob der ursprüngliche Schöpfer oder möglicherweise nur ein einfacher Kleriker und Schreiber gewesen ist, der das Werk eines älteren Autors kopierte oder vervollständigte und schließlich publizierte. Bis keine neueren Erkenntnisse die bisherige Annahme eindeutig widerlegen, nehmen wir der Einfachheit halber weiter an, dass es sich tatsächlich um jenen Heinrich von Antwerpen handelt, der im Brandenburger Domstift wirkte. In seinem Werk Tractatus de captione urbis Brandenburg dokumentiert er die Frühgeschichte der Nordmark und der Mark Brandenburg. Aus diesem Bericht entnehmen wir unter anderem die einzige schriftliche Überlieferung hinsichtlich der Kämpfe zwischen Albrecht dem Bären und Jaxa von Köpenick um die Brandenburg im Jahre 1157.
In Ermangelung weiterer Quellen ist man gezwungen große Teile des Wissen über die märkische Frühgeschichte auf dieses eine Schriftstück zu gründen und hofft, dass es die beschriebenen Begebenheiten realitätsnah wiedergegeben hat. Werke wie dieses, die ein Alleinstellungsmerkmal besitzen, sind Fluch und Segen zugleich. Einerseits bilden sie die einzige Ressource zum Nachschlagen und sind dadurch für den Historiker unbezahlbar, andererseits gibt es keinerlei, oder wenn überhaupt, oft nur rudimentäre Vergleichsmöglichkeiten, was die inhaltliche Authentizität kaum nachprüfbar macht. Man ist deswegen gut beraten, bei der Bewertung mit einer gesunden Mischung aus Wohlwollen und kritischer Reflexion heranzugehen. Als Beispiel nehmen den Bericht des Mönchs Widukind von Corvey (um 930 – nach 973). Er avancierte mit seinem Werk Res gestae Saxonicae zum nachträglichen Chronisten der Ottonischen Zeit. Seine Arbeit, in drei Büchern unterteilt, beschreibt die Sachsengeschichte seit Heinrich I. (876 – 936). Da es sich hierbei um ein Werk mit Alleinstellungsmerkmal handelt, ist es wichtig den Inhalt in den Kontext der Rahmenbedingungen zu stellen. Zunächst ist es der Äbtissin Mathilde von Quedlinburg gewidmet, Kaisertochter Ottos I. des Großen. Seine idealisierte Wiedergabe der sächsischen Geschichte könnte den Eindruck erwecken, das tendenziell Schönfärberei betrieben wurde. Man darf wohl davon ausgehen, dass er Mathilde, die in Abwesenheit ihres Vaters umfangreiche Regententätigkeiten im nördlichen Reichsteil vollzog, kaum eine besonders kritische Chronik hinterlassen hätte, hierzu dürfte die allgemeine Erwartungshaltung auch wenig Spielraum gelassen haben. Das Werk bleibt aber unabhängig davon von größter Bedeutung, weil es uns einen Einblick in den Zustand des Reichs und in das Netz der Fürsten gibt. Nimmt man von dem Gedanken Abstand, dass es Widukinds Absicht war eine echte Chronik zu schreiben, und kann man demgemäß jene biografischen Aspekte ausklammern, wo sie in Idealisierung abgleiten, um damit der Arbeit den Charakter eines Leitfadens, eines Art Fürstenspiegels zu geben, dessen Zweck darauf abzielte der jungen Kaisertochter einen Überblick des Status Quo im Reich zu gewähren, damit sie den Anforderungen einer Regentin gerecht werden konnte, kann man den großartigen Wert hinter Widukinds Werk erkennen und wertvolle Erkenntnisse entnehmen.


Das Erbe des Vaters

Otto II. trat im Frühjahr 1184 das Regiment über ein Land an, in dem vom Vater vieles eingeleitet und manches erreicht wurde, doch noch viel zu tun blieb. Wie wir lasen, konnte der neue Regent nicht über die komplette Mark verfügen. Durch väterliche Disposition waren ihm gewisse Grenzen auferlegt. Ausgerechnet wertvolle Landesteile der Altmark, dessen Städte durch den einsetzenden Elbhandel zu wachsen begannen, wie Tangermünde oder das westlich davon gelegene Stendal, aber eben auch Gardelegen selbst, das als Zentrum der Region der Grafschaft den Namen hab, wurden dem jüngeren Bruder Heinrich zugeteilt. Markgraf Otto I. verfügte ferner, dass die Mark zwar politisch ungeteilt blieb, Heinrichs Besitzungen politisch somit im brandenburgischen Landesverband verblieben, doch waren dem Zugriff auf die Mittel der Grafschaft Gardelegen Grenzen auferlegt. Nach außen, im Verhältnis zum Reich, bestimmte allein Markgraf Otto II. die Politik innerhalb des jungen Fürstentums, war er jedoch darauf angewiesen, den Konsens zu suchen, denn Heinrich fungierte neben ihm als Mitregent der Mark. In einer im Sommer 1190 zugunsten des Stendaler Münsters ausgefertigten Urkunde erwähnte Otto II., dass er und sein Bruder Heinrich zusammen zur gesamten Hand mit der Markgrafschaft belehnt wurden: qui nobiscum marchiam iure feodali de manu suscepit regia. Augenscheinlich gab es zwischen den Brüdern bestes Einvernehmen, so ist während der gesamten Dauer von keiner Verstimmung in Regierungsangelegenheiten zu lesen.

Neben Heinrich war da noch der unmündige Halbbruder Albrecht. Er war beim Tod des Vaters etwa sechs Jahre alt gewesen. Auch für ihn war eine kleine Herrschaft vorgesehen, um für sein späteres Auskommen zu sorgen. Die ihm geschaffene Grafschaft Arneburg, am westlichen Steilufer der Elbe, nordöstlich von Stendal, war signifikant kleiner als Heinrichs Grafschaft Gardelegen und selbstverständlich kleiner als die märkischen Gebiete auf die Otto II. unmittelbaren Einfluss ausübte. Die Vormundschaft übernahm nach geltendem Brauch der älteste, nächste Verwandte und somit sein ältester Bruder Otto. Schlussendlich war da noch der Witwensitz der Markgräfinwitwe Adelheid. Wir wissen nicht wo sich dieser befand, möglicherweise war es auch jene Grafschaft Arneburg. Das schriftliche Zeugnis über sie ist so dünn, dass man sie lange namentlich überhaupt nicht kannte. Ihr Sohn Albrecht galt bei den Historikern bis ins 20. Jahrhundert als dritter Sohn aus Markgraf Ottos I. erster Ehe mit Judith von Polen.

Soweit die Ausgangslage beim Übergang der Regentschaft auf die neue Generation. In den zurückliegenden rund vierzehn Jahren vermochte der alte Markgraf den Frieden in der Mark Brandenburg zu wahren. Selbst anlässlich der schweren Kämpfe im Rahmen der Entmachtung des welfischen Löwen, dem vormaligen Herzog von Bayern und Sachsen, blieb Brandenburg, ja sogar die westlich gelegene Altmark weitestgehend von den Kämpfen verschont. Wohl zog Heinrichs Vasalle Kasimir von Pommern bei seinem Heerzug gegen den Erzbischof von Magdeburg und den Markgrafen der Lausitz durch brandenburgisches Gebiet, doch schien er dabei nur verhältnismäßig wenig Schaden angerichtet zu haben. Der anschließende brandenburgische Gegenschlag führte zur Eroberung der Pommernfestung Demmin und zum Tod Herzog Kasimirs. Sein älterer Bruder Bogislaw I. war nun Alleinregent und trat das Gebiet entlang von Fluss und See Tollense an Brandenburg ab. Es blieb die einzige territoriale Erweiterung während der Regierungszeit Ottos I., der den Schwerpunkt seiner Regententätigkeit auf die Besiedlung und Hebung der dünn besiedelten Gebiete rechts der Elbe richtete.

Die Städte Havelberg und Brandenburg profitierten vom Zustrom der neuen Siedler aus den Küstenregionen des Westens und Westfalens. Beide Städte entwickelten sich zu Drehscheiben des Landesausbaus. Auch die weitere Festigung der bischöflichen Residenzen leistete ihren Teil bei der kulturellen Hebung beider Städte und des umgebenden Lands. Unter Otto I. wurde Brandenburg so etwas wie eine erste märkische Residenz und auch Otto II. nutzte bevorzugt jene Stadt an der Havel, während sein Bruder Heinrich wie angedeutet zunächst dem Ausbau Tangermündes, später Stendals sein Augenmerk schenkte. Für die weitere Entwicklung der Mark Brandenburg erwies es sich Segen, dass durch die getrennte Hofhaltung mindestens zwei märkische Zentren entstanden. Von Metropole zu sprechen wäre auf allen Ebenen übertrieben. Das alte Brandenburg entwickelte nie eine Metropole, seine Städte legten ihren eigentümlichen, provinziellen Charakter nie ab, hierzu war die umgebende Landmasse einfach zu groß, die Gesamtbevölkerung, die sich auf die gewaltige Fläche verteilte, immer zu gering. Brandenburg behielt bis weit ins späte 19. Jahrhundert hinein seine charakteristisch ländliche Prägung.


Der Mainzer Hoftag

Wenige Wochen nach der Regentschaftsübernahme in Brandenburg, reiste Markgraf Otto II. nach Mainz, um zu Pfingsten 1184 dem großen Mainzer Hoftag beizuwohnen. Auf der Maaraue, einer Halbinsel am Zufluss des Mains in den Rhein, ließ der Kaiser eigens eine hölzerne Stadt errichten, um die sich die Zeltlager der Hoftagsteilnehmer und deren Begleiter scharten. Es war möglicherweise das bis dahin größte Ereignis seiner Art überhaupt. Nach Berichten sollen allein 70.000 ritterständige Teilnehmer aus dem gesamten Reich und den Nachbarkönigreichen teilgenommen haben. Wahrscheinlicher sind Zahlen um die 20.000, was aber weiterhin eine gewaltige Zahl für die Zeit wäre.
Nach Meinung älterer Chronisten ist nicht Otto II., sondern noch sein Vater in Mainz zugegen gewesen. Sie datieren demzufolge dessen Tod nicht auf den 7. März 1184, sondern gehen stattdessen vom 8. Juli aus, was zufälligerweise der Todestag Judiths von Polen war, der ersten Frau Ottos I., Mutter von Otto II. und Heinrich. Besonders Otto von Heinemann, Bibliothekar und Historiker (1824 – 1904), einer der großen Kenner der altbrandenburgischen Geschichte sowie der Askanier, vertrat das zweite Datum. In Band 25 der Allgemeinen Deutschen Biografie, geschrieben von 1875 – 1912 in 56 Bänden, fand dieses Datum seither weite Verbreitung. Dagegen wird in der Neuen Deutschen Biographie, an der seit 1953 gearbeitet wird, in Band 19 auf Seite 675 die Korrektur dieser bisherigen Fehlannahme vorgenommen, woran Georg Sello, Archivar und Historiker (1850 – 1926), den größten Anteil hatte. Wir heben diesen Punkt deswegen so deutlich hervor, weil auf dem genannten Hoftag vier weltliche Reichsfürsten erwähnt werden, die dem Kaiser besondere zeremonielle Hofdienste geleistet haben. Schon unter den Ottonen gingen die großen Stammesherzöge der Franken, Schwaben, Bayern und Sachsen diesen höfischen Ämtern nach, die des Truchsess, des Mundschenks, des Kämmerers und des Marschalls. Dass der kürzlich verstorbene Markgraf Otto I. von Brandenburg die Würde eines Erzkämmerers inne hatte, haben wir im Zusammenhang einer Briefserie Papst Alexanders III. anlässlich der Verhandlungen zum Frieden von Venedig bereits gelesen. Aus dem obigen Nachweis, dass Otto I. vor Pfingsten 1184 starb, ergibt sich der Sachverhalt, dass Sohn Otto II. nun schon der dritte Askanier in Folge war, der die hohe Würde des Kämmerers führte, da auch schon der Großvater Albrecht der Bär diese Rolle ausübte. Es ist von Bedeutung, denn hieraus wird sich schon bald ein Vorzugsrecht zur Königswahl ableiten und im weiteren Verlauf die Kurwürde, endgültig verbrieft und besiegelt im Jahre 1356, in der Goldenen Bulle Karls IV.
Auf dem Tag zu Mainz erhielten die Söhne des Kaisers Friedrich I., Heinrich und Friedrich, ihre Schwertleite. Wir werden an andere Stelle etwas näher auf den Ritus der Schwertleite eingehen, konzentrieren uns für dem Moment aber auf die Wirkung, die der Hoftag bei den Zeitgenossen hinterließ. Veranstaltungen von solchen Dimensionen erforderten größte Anstrengungen. Die Unterhaltskosten für die geladenen Gäste waren ganz außerordentlich. Weshalb also nahm ein Herrscher wie Friedrich I. ein kostspieliges Spektakel dieser Größenordnung auf sich? Prestige und kaiserlicher Habitus ist die Antwort. Dem Kaiser ging es um herrschaftliche Selbstdarstellung. Nicht in einer egozentrischen Weise, sondern aus dem Selbstverständnis imperialer Größe und Universalanspruchs heraus. Die besondere Affinität des Kaisers zu großen Gesten und bewusster Inszenierung des Reichs als transzendentale Institution bringt er in dem erstmals 1157 zu findenden Begriff vom Sacrum Imperium zum Ausdruck, den wir an verschiedenen Stellen schon benutzten. Friedrichs Politik war Fortsetzung und konsequente Steigerung des von Otto III. (980 – 1002) eingeleiteten Restaurierungsversuchs der Reichsautorität unter dem Leitbegriff Renovatio imperii Romanorum. Der Mainzer Hoftag war demgemäß die öffentliche Zurschaustellung imperialer Pracht und Stärke dieses Heiligen Reichs, in welchem der Kaiser als zentrale Figur die Verkörperung irdischer Macht und Größe darstelle, als ein erwählter Monarch von Gottes Gnaden.
Die Positionen unterhalb des Reichsoberhaupts waren eifersüchtig umkämpft.  Die Sitzordnung an der kaiserlichen Tafel, wie auch die Reihenfolge beim festlichen Einmarsch, war für alle Welt sichtbares Zeichen, welchen Rang und Einfluss ein Fürst im Reich hatte. Zu den oben erwähnten zeremoniellen Hofämtern, an vier weltliche Reichsfürsten vergeben, gesellten sich die drei rheinischen Erzbischöfe aus Mainz, Köln und Trier. Sie übertrafen an Rang und Würde ihre Amtsbrüder und Mitfürsten der sonstigen Kirchenprovinzen des Reichs. Die Ehrenplätze unmittelbar neben dem Kaisers oder ihm gegenüber, waren nur diesen drei geistlichen Fürsten vorbehalten, was sie im Rang auch über die vier genannten weltlichen Hofamtsinhaber stellte. Ein umkämpfter, im Laufe der Zeit sich wandelnder Modus definierte, welche Kirchenfürsten, abhängig vom Ort des Hoftags, dem Herrn der Tafel zur Rechten, zur Linken oder ihm Gegenüber saßen. Um solche, nach heutigen Maßstäben vermeintlich kleinlichen Fragen, erhitzten sich die Gemüter, so auch in Mainz. Es wurde gestritten wer das Reichsschwert tragend, dem Kaiser voraus schritt. Die Herzöge von Böhmen, Österreich und Sachsen reklamierten das Recht für sich, wie auch der Pfalzgraf bei Rhein und der Landgraf von Thüringen, der Schwestersohn Friedrich Barbarossas.

Reichsschwert als Teil der Reichskleinodien

Der Kaiser fand einen von allen mitgetragenen Kompromiss, indem er dem Hennegauer Grafen das ehrenvolle Amt anvertraute, so verlor keiner der vorgenannten Fürsten sein Gesicht. Schwieriger, geradezu theatralisch bis hin zur Dramatik umstritten, war die Frage der Sitzordnung. Dem Erzbischof von Mainz stand in seiner eigenen Kirchenprovinz der rechte Sitzplatz zu, es blieb die Frage nach dem Platz zur linken Seite des Kaisers. Nach altem Recht reklamierte Konrad II., der Abt von Fulda den Ehrenplatz für sich. Erzbischof Philipp von Köln, der den Platz ebenfalls in Anspruch nahm, schien nicht nachzugeben und drohte tief gekränkt die Tafel verlassen zu wollen, mit ihm eine Reihe seiner Vasallen. Ein Eklat bahnte sich an. Der Kaiser und sein ältester Sohn, der gekrönte Mitregent Heinrich VI., warfen sich persönlich ins Zeug und suchten zu vermitteln. Dem Abt von Fulda wurde ein untergeordneter Platz zugewiesen. Erzbischof Philipp machte zuvor erfolgreich seine Verdienste anlässlich des letzten Italienzugs geltend, so vor Alessandria oder während der entscheidenden Kämpfe gegen Heinrich den Löwen vor Braunschweig.
Ein gutes Stichwort. Heinrich der Löwe trat anlässlich dieses Hoftags erstmals wieder vor den Kaiser. Vor weniger als zwei Jahren ging er nach seinem Sturz auf Befehl Barbarossas außer Land, und lebte seither auf dessen Geheis im englischen Exil. Am Hof seines Schwiegervaters, dem König von England, unterhielt er einen eigenen kleinen Hofstaat, den ihm der König finanzieren musste. Seine Anwesenheit im Reich stieß auf wenig Sympathien, so dass ihn Erzbischof Konrad von Mainz während der Zeit als Gastgeber des Hoftags unter seinen Schutz nahm. Die Begegnung mit dem Kaiser war unterkühlt und Heinrich vermochte nicht die kaiserliche Gnade zu erhalten. Mit Hartherzigkeit hatte das wenig zu tun. Es war die Rolle die der Kaiser im feinen Reglement der Zeit spielen musste. Heinrich der Löwe war vor der ihm gesetzten Frist ins Reich gekommen. Sein Schwiegervater, König Heinrichs II. von England sandte ihn als seinen offiziellen Gesandten nach Mainz. Heinrich hatte aber durchaus eigene Motive. Er verband die Reise mit der Hoffnung wenigstens sein altes Herzogtum Bayern zurückzuerhalten. Dort war im Juli 1183 der treue kaiserliche Gefolgsmann, Herzog Otto I. von Wittelsbach verstorben. Das Ansinnen des welfischen Löwen hatte indes keine Chance auf Erfolg, der Kaiser blieb in dieser Sache hart und belehnte stattdessen den noch unmündigen Sohn des verstorbenen Wittelsbachers, Ludwig I. (1173 – 1231), den man den Kehlheimer nannte. Heinrich kehrte ohne etwas für sich erreicht zu haben vorerst wieder an den englischen Hof zurück.
Ein abschließender Höhepunkt der Festivitäten war das abgehaltene Reiterturnier. Es war nicht als Kampfspiel vorgesehen, sondern als reines Geschicklichkeitsspiel. Das eigentliche Kampfturnier sollte eine Woche später in Ingelheim stattfinden. Ein schweres Frühlingsunwetter machte das Vorhaben zunichte. Zahlreiche Zelte wurden vom Sturm weggerissen und sogar die hölzerne Kirche zum Einsturz gebracht. Es kam zu mehreren Todesopfern. Das Unglück galt als ein Omen, ein Zeichen des Himmels, worauf das geplante Turnier in Ingelheim nicht mehr abgehalten wurde.
Der Hoftag ging zu Ende. Für den neuen brandenburgischen Markgrafen war die Teilnahme am größten Ereignis der Zeit, bei dem er zugleich als Erzkämmerer eine bevorrechtigte Rolle ausübte, ein eindrucksvolles Schauspiel und die Gelegenheit seine Position unter den Großen des Reichs einzunehmen. Es ist nicht überliefert, mit wie vielen seiner Vasallen und Rittern er in Mainz auftrat. Da der zeitgenössische Chronist, Abt Arnold von Lübeck (um 1150 – um 1213), die Namen einer ganzen Reihe von Fürsten unter Nennung der mitgeführten Zahl von Begleitern erwähnte, der Markgraf von Brandenburg diesbezüglich nicht gesondert in Erscheinung tritt, müssen wir wohl annehmen, dass er nur in kleinerem Gefolge erschien. Sein Onkel, Herzog Bernhard von Sachsen, wir erinnern uns, der jüngste Bruder des vormaligen brandenburgischen Markgrafen, erschien mit 700 Reitern oder Rittern, damals machte man darin noch keinen Unterschied. Das von ihm mitgeführte Kontingent war dabei lange nicht das größte, so hatte der Herzog von Böhmen derer 2.000 mit sich, der thüringische Landgraf 1.000, ebenso der Pfalzgraf bei Rhein und der schon oben genannte Graf Balduin V. von Hennegau, jener Träger des Reichsschwerts anlässlich des Festeinmarschs, hatte nicht weniger als 1.700 gerüstete Streiter in seinem Gefolge. Ganz unbegleitet konnte Otto II. selbstverständlich nicht erschienen sein, für einen Reichsfürsten war ein bestimmter Habitus unerlässlich, wozu ein standesgemäßes Gefolge von Kriegsleuten unbedingt gehörte. Da Ottos Gefolge zahlenmäßig nicht näher erwähnt wurde, muss man wohl davon ausgehen, dass es nur wenige hundert Mann groß war, wenn überhaupt, weshalb das märkische Kontingent für den Chronisten augenscheinlich nicht erwähnenswert war, möglicherweise auch überhaupt nicht wahrgenommen wurde. Die wirtschaftlichen Möglichkeiten des von Otto II. beherrschten Territoriums machte die Unterhaltung eines größeren Heeres schwierig, auch dürfte die Mark noch lange nicht über ein ähnlich dichtes Netz adliger Vasallen verfügt haben, wie es in den alten Reichsgebieten des sächsischen Raums auf der linken Seite der Elbe üblich war, wodurch der Markgraf auch nicht ein großes Aufgebot nach Mainz führen konnte. Das Land war nach den vierzehn durchaus segensreichen Herrschaftsjahren des alten Landesherren immer noch stark unterentwickelt. Die dem Wortlaut der väterlichen Disposition folgend vorgenommene Teilung der Herrschaftsbereiche unter seinen drei Söhnen, machte es dem tonangebenden Markgrafen nicht eben leichter, denn die am besten erschlossenen Gebiete standen nicht unter seinem unmittelbaren Zugriff, sie waren ein Refugium des jüngeren Bruders.


Dänemark unterwirft Teile Pommerns

Wir greifen jetzt etwas vorweg: Die Spätphase der Regierungszeit Ottos II. war von sich wiederholenden kriegerischen Auseinandersetzungen mit Dänemark geprägt. Dänemark schickte sich in den Schlussjahrzehnten des zwölften Jahrhunderts an, aus dem Vasallenverhältnis zu Kaiser und Reich zu entkommen. König Knut VI. nutzte Kaiser Barbarossas sechsten Italienzug, um seinen Machtbereich nach Süden ganz wesentlich auszuweiten, wenn er auch dazu eine zuvor gegen ihn gerichtete Aggression ausnutzte. Friedrichs Zug nach Italien war dieses Mal nichtmilitärischer Natur und hatte den Charakter einer Art Inspektionsreise. Während der Kaiser sich in den vorhergehenden Heerzügen, wie schon viele seiner Vorgänger, verausgabte hatte, verlor er die zunehmend die Kontrolle an der Peripherie des Reichs, so im Norden, Osten und auch Westen. Die Lehnshoheit über Dänemark und Polen ging schleichend verloren. Die übergebührende Konzentration auf den oberitalienischen Raum verzettelte die Kräfte des Kaisers, der zum Schluss hin dem sukzessiven Abfall der äußeren Vasallen die notwendige Aufmerksamkeit schenken konnte und somit keine geeigneten Gegenmaßnahmen ergriff. Noch ziemlich zu Anfang seiner Herrschaft, im Jahre 1157, also vor nunmehr bald 30 Jahren, führte Barbarossa einen Straf- und Unterwerfungsfeldzug gegen Herzog Bolesław IV. von Polen. Dieser hatte seinen älteren, deutschfreundlichen Bruder Władysław vertrieben und selbst die Macht als Seniorherzog übernommen. In Kapitel II wurde darüber berichtet. Nachdem das kaiserliche Heer Teile Niederschlesiens und Posens verheerten, drängte der polnische Großadel zum Einlenken. Bolesław unterwarf sich notgedrungen den Bedingungen des Kaisers, leistete diverse Sühnezahlungen und gelobte beim nächsten Italienzug mit einem Lehnskontingent von 300 Reitern das kaiserliche Heer zu verstärken. Wie wir sahen, hielt sich der Herzog nicht an seinen Eid und blieb dem Heerzug fern. Auch verantwortete er sich nicht wie vereinbart vor einem Fürstengericht in der Angelegenheit seines vertriebenen Bruders. Der Kaiser, vollauf mit den Belangen in Oberitalien beschäftigt, ahndete den schändlichen Meineid des polnischen Herzogs jedoch nicht, was dem weiteren Separatismus Tür und Tor öffnete.

Dänemark blieb unter König Waldemar I. (1131 – 1182) vorerst eng ans Reich gebunden. Nachdem er 1157 die Regentschaft in Dänemark übernahm, leistete er schon 1158 den Lehnseid auf Kaiser Barbarossa, den er 1162 erneuerte. Mit Heinrich dem Löwen unterhielt er ein freundschaftliches Verhältnis. 1168 eroberte er Rügen. Der Niederwerfung gingen jahrelange, gegenseitige Raubzüge voraus. Einmal von den auf Rügen lebenden slawischen Ranen ausgehend, dann wieder als dänische Reaktion gegen Rügen gerichtet. Waldemar eroberte und zerstörte das Zentralheiligtum bei Kap Arkona, wo der Hauptgottheit Svantovit gehuldigt wurde. Rügen wurde von Dänemark aus christlich missioniert und mit deutschen Kolonisten besiedelt. 1177 heiratete Kronprinz Knut mit Gertrud (1154 – 1197) eine Tochter des sächsischen Herzogs Heinrich. 1182 trat dieser Sohn als Knut VI. die Nachfolge des Vaters an, der zuvor in Dänemark die Wahlmonarchie außer Kraft und die Erbmonarchie in Kraft setzen konnte. Die schon im Schlussjahrzehnt vom Vater eingeleitete selbstbewusste Politik setzte der Sohn konsequent fort. Dänemark strebte die Eigenständigkeit und völlige Autonomie vom Reich an. Umfangreiche Befestigungswerke, so das schon in den Reichsanalen Karls des Großen erwähnte, im frühen achten Jahrhundert begonnene Danewerk – ein Befestigungsgürtel der sich quer über den dänischen Festlandteil zog – wurden entweder ausgebaut oder neu errichtet. Friedrich Barbarossa entgingen die Aktivitäten und das zugrundeliegende Motiv nicht, überließ die Wahrung der Reichsinteressen jedoch seinem Vetter, dem sächsischen Herzog, der sie auch lange durchzusetzen wusste. Nachdem sich 1180/81 die Entmachtung Herzog Heinrichs des Löwen vollzog, war im Norden ein Machtvakuum entstanden. Der Kaiser verfügte in der Region über keinen ausreichend starken Fürsten mehr, der dem dänischen Separatismus gegen wirken konnte. Der neue sächsische Herzog, der Askanier Bernhard, jüngster Sohn Albrechts des Bären, verfügte nur über knapp ein Drittel des ehemaligen Herzogtums und hatte selbst genug damit zu tun, seine renitenten sächsischen Vasallen hinter sich zu bringen. Erzbischof Philipp von Köln, der zwar den größeren Teil der enteigneten Landschaften erhalten hatte, war wohl mit dem Kaiser ganz gut, stand aber mit dessen Sohn, König Heinrich VI., quer und wollte sich nicht auch noch an den Nordgrenzen des Reichs einbinden lassen, nachdem er schon in Italien genug für Herrscherhaus und Reich geleistet hatte. Bliebe noch als letzte Mittelgewalt der Erzbischof von Bremen, dessen Einflusssphäre traditionell ohnehin der skandinavische Raum war und der dementsprechend die Aktivitäten in Dänemark aufmerksam verfolgte. Siegfried I., Metropolit der Kirchenprovinz Bremen, wir erinnern uns, ebenfalls ein Sohn Albrechts des Bären, verstarb Oktober 1184, wenige Monate nach seinem ältesten Bruder, dem Markgrafen Otto I. von Brandenburg. Der jetzt neu ins Amt gewählte Nachfolger musste seine Position im Erzstift erst noch festigen, bevor er darüber nachdenken konnte dem Kaiser in irgendeiner Weise besonders gefällig zu sein, und Dänemark wieder unter das Banner des Reichs zu holen. Aussichtsreiche Optionen hatte Friedrich I. Barbarossa im Grunde also keine. Alle anderen Fürsten waren kaum in der Lage die eigenen Interessen zu wahren, geschweige denn als Wahrer der Reichsinteressen dem mächtig gewordenen Dänemark entgegenzutreten.
Ein anderer Spieler ergriff überraschend die Initiative. Der Kaiser hatte  möglicherweise die Hände im Spiel. Reisen wir rund fünf Jahre in die Vergangenheit zurück. Es war im Nachgang der Gelnhäuser Urkunde, die das Ende des welfischen Herzogs von Sachsen besiegelte. Damals, im Jahre 1180, glaubte der Löwe noch daran seine Position in Sachsen halten zu können. Zum Auftakt ergriff Heinrichs Vasall Kasimir von Pommern die Initiative und drang quer durch Brandenburg ziehend ins magdeburgische Jüterbog und sogar in die Mark Lausitz, wo er schwere Verwüstungen anrichtete, bevor seine Scharen kaum behelligt den Rückweg antraten. Der damals noch lebende Markgraf Otto I. von Brandenburg, der sich wohl am liebsten aus dem Händel mit dem Welfen herausgehalten hätte, sammelte ein Heer und marschierte in Vorpommern ein, wo er Demmin, den Hauptort des Landes, erfolgreich belagerte. Bei einem Ausfall der Belagerten kam Herzog Kasimir ums Leben und die Burg fiel in brandenburgische Hand. Durch den Tod Kasimirs, wurde der ältere Bruder Bogislaw I., der tatkräftig am Kampf gegen Otto I. mitwirkte, zum alleinigen Herrscher des jetzt wieder ungeteilten Landes. Er schien bei Kaiser Friedrich die Erhebung in den Reichsfürstenstand erwirkt zu haben, zumindest glaubte er augenscheinlich selbst daran. Es ist bis heute umstritten, ob Barbarossa wirklich die Reichsunmittelbarkeit im Sinn hatte, als er dem Pommernfürsten 1181 vor Lübeck eine adlergeschmückte Fahne des Reichs überreichte, oder ob es eine Finte war, um ihn für seine Politik im Norden einzuspannen, als eine Art Pufferzone gegen Dänemark. Die seit 1180 vom Kaiser veränderte Lehnspolitik deutet darauf hin, dass er durch die Schaffung vieler kleinerer Regionalmächte ein Übergewicht, eine dominante Machtstellung eines Einzelfürsten, wie sie Heinrich der Löwe für lange Zeit inne hatte, zukünftig unterbinden wollte. Demgemäß mag der Eindruck einiger älterer Chronisten zutreffend sein, dass Friedrich I. ganz bewusst Pommern dem Zugriff Markgraf Ottos I. und somit der Mark Brandenburg zu entziehen suchte.
Bestärkt durch die vermeintlich errungene Reichsunmittelbarkeit, schritt der Pommernherzog 1184 zu einer beherzten Tat. Er suchte sich Rügens zu bemächtigen, was unweigerlich zum Konflikt mit Dänemark führte, das die Insel seit der Niederringung der Ranen als festen Teil seines Einflussbereichs betrachtete. Herzog Bogislaw eröffnete die Feindseligkeiten, scheiterte aber am dänischen Widerstand und vermochte Rügen nicht zu erobern. Er wurde von den Dänen zurückgeschlagen und in einer Serie von Folgekämpfen endgültig zur Aufgabe gezwungen. 1185 unterwarf Herzog Bogislaw I. sich und sein Land und wurde unter die Lehnshoheit Knuts VI. von Dänemark gezwungen. Der Kaiser tat nichts den Herzog zu unterstützen, was man vielleicht als ein Indiz deuten kann, dass Friedrich I. in Bogislaw keinen direkten Reichsfürsten, in seinem Territorium kein Gebiet sah, das nun dem Reich entfremdet wurde. Möglich, dass er formell König Knut immer noch als einen Reguli des Reichs betrachtete, einen Kleinkönig, der Teil des Reichsverbands war, womit Vorpommern tatsächlich nicht in reichsfremde Hände gefallen wäre.

Für Brandenburg und für für den neuen Markgrafen Otto II. hatte die veränderte Situation im Nordwesten langfristige Auswirkungen. Das mit dem Vergeltungsfeldzug von 1180 gegen Kasimir I. früh geweckte brandenburgische Interesse an Pommern, wurde vom Kaiser jäh gezügelt. Gewisse Analogien zur Zeit Albrechts des Bären, 50 Jahre zuvor, als Lothar III. den Hevellerfürsten Pribislaw-Heinrichs in den Reichsfürstenstand hob, sind nicht ganz von der Hand zu weisen. Es mag ein Zufall sein oder aber Ausdruck pragmatischer Politik des Reichsoberhaupts, um eine gewisse Balance unter den rivalisierenden Fürsten in den Regionen des Reichs zu wahren.
Markgraf Otto I. erwarb nach seinem erfolgreichen, äußerst gefährlichen Feldzug nur einen kleinen Landstreifen. Vielleicht geht man nicht fehl, nimmt man an, dass eine Unterwerfung ganz Vorpommerns und der Zugang zur Küste, schon so früh in der Geschichte der Mark von ihm in Betracht gezogen wurde. Die Gründung Lübecks als Handelsposten, der nach den Anfangswirren rasch an Einfluss gewann, konnte dem damaligen Markgrafen nicht verborgen geblieben sein. Die Ostsee begann sich, wenn auch zunächst noch langsam, zur wichtigsten Warenverkehrsstraße in Nordeuropa zu entwickeln. Ein direkter Zugang zu diesem Meer wurde bald strategisch. Wichtige Seestädte entlang der Küste Mecklenburgs und Pommerns, wie Rostock, Wismar, Stralsund, Greifswald etc. entstanden recht bald. Sollte der verstorbene Markgraf all das vorausgesehen haben? Es würde ein zusätzliches Licht auf einen Fürsten werfen, der in der Geschichtsschreibung weitestgehend im Schatten des großen Vaters stand und der sich, ganz im Gegensatz zu diesem, nicht durch zahlreiche Feldzüge, umfangreiche Landerwerbungen und aktive Reichspolitik einen Namen machte, sondern dem gezielten Landesausbau seine hauptsächliche Aufmerksamkeit schenkte und dadurch seinem Fürstentum erst zu jener Prägung verhalf, die Brandenburg eigen war.
Wir werden noch auf das sich veränderte Verhältnis zwischen Dänemark und dem Reich, sowie den Spannungen Brandenburgs und Dänemarks zurückkommen.


Die Jahre 1184 – 1190

Die ersten Regierungsjahre sahen den neuen Markgrafen verhältnismäßig verhalten agieren. Er erweckte den Eindruck, die Politik des Vaters, die sich fast komplett auf die innere Landespolitik beschränkte, konsequent fortzusetzen. Während über die Regelungen bezüglich der Söhne des verstorbenen Markgrafen gesprochen wurde, kann über den Verbleib seiner Witwe nur spekuliert werden. Dass Otto I. auch für sie gesorgt hatte, ist kaum zu bezweifeln. Es ist jedoch nicht überliefert auf welche Weise oder wo ihr Wittum lag, auch nicht welche Rolle sie bei der weiteren Erziehung des leiblichen Sohnes Albrecht spielte. Aus der schon erwähnten Urkunde Ottos I. vom 1. Januar 1177 ist bekannt, dass er alle seine drei Söhne rechtlich gleichberechtigt stellte und damit nicht nur für Heinrich die Mitregentschaft an der Seite seines Bruders vorsah, sondern ebenso für den jüngsten Sohn Albrecht. Der Knabe war beim Ableben des Vaters noch unmündig. Sofern es nicht um sein unmittelbar leibliches Wohl ging, wo die Mutter, Markgräfinwitwe Adelheid, sicher weiterhin eine Auge auf ihn hatte, war nun Otto II. der natürliche Vormund Albrechts. Inwieweit Adelheid um das Recht ihres Sohnes zur späteren Mitregierung kämpfte, ist ungewiss. Ob es darüber zum Streit zwischen ihr und mindestens ihrem Stiefsohn Otto II. gekommen ist, bleibt ungeklärt. Sie tritt in keinem schriftlichen Zeugnis der Zeit nochmals auf oder wird irgendwie erwähnt. Bemerkenswert ist der Umstand, das Albrecht als Graf von Arneburg zunächst noch als Zeuge auf einigen Urkunden auftritt, sich dann aber für einige Jahre völlig die Spur verliert. Ist es inzwischen unter den Halbbrüdern zum Streit gekommen? Wenn ja, ging es um die Frage der Mitregierung? Nach praktiziertem sächsischem Recht war Albrecht ab 12 Jahren dazu berechtigt selbstständig sein Erbe anzutreten, was etwa für die Zeit um 1290 der Fall gewesen sein muss. Möglicherweise   verwehrte Markgraf Otto II. dies vorerst.

Über Otto II., ausschließlich er wird seit 1184 als Markgraf in Urkunden geführt, während die Brüder nur Grafen mit brandenburgischen Lehen waren, lesen wir in den Jahren bis 1190 recht wenig. Auf Reichsebene ist er nach dem Mainzer Hoftag nicht mehr aktiv und auch sonst nur gelegentlich in Urkunden erwähnt, ohne dass besonders erwähnenswerte Aktivitäten darin dokumentiert wären. Von größerem Interesse war in dieser Zeit die Tätigkeit Heinrichs, des Grafen von Gardelegen. Es ist bekannt, dass er letztendlich kinderlos starb, dennoch ist  nicht auszuschließen, dass er einst erbberechtigte Nachkommen hatte, die aber noch vor ihm verstarben. Worauf ist diese diese nicht ungewagte Aussage begründet? In einer 1187 dem Domstift von Brandenburg ausgestellten Urkunde zeichnen Otto und Heinrich unter anderem auch im Namen ihrer Erben, ex consensu et voluntaria collaudatione legitimorum nostrorum heredum. Hier wird im Plural von Erben gesprochen. Bei Markgraf Otto II., wir greifen etwas voraus, wissen wir, dass er kinderlos blieb. Halbbruder Albrecht war 1187 noch ein Knabe von weniger als zehn Jahren. Bliebe allenfalls noch die Annahme, dass Graf Heinrich zu diesem Zeitpunkt legitime Kinder, insbesondere Söhne besaß, dementsprechend auch eine Frau. Urkundlich ist überhaupt nichts überliefert, was alleine aber noch keine Indiz für die Unmöglichkeit der Annahme ist, wenn wir uns das Beispiel der Markgräfinwitwe Adelheid vor Augen halten, über die auch nahezu nichts bekannt ist.
Heinrich tat sich durch eine Reihe äußerst ungewöhnlicher Kirchenstiftungen in seinem Sprengel hervor. Zunächst beabsichtigte er in Tangermünde einen Bischofssitz zu errichten. Alleine die Absicht dadurch die Altmark dem Einfluss des Halberstädter Bischofs zu entziehen, reicht als Begründung nicht aus. Bedenkt man die verhältnismäßig geringe Größe seiner Grafschaft, in der Gardelegen, Tangermünde und Stendal die Zentren bildeten, kann man sich über die freiwillige Minderung eines ohnehin nicht großen Machtbereichs, denn nichts anderes hätte die Bestellung eines Bischofs schon mittelfristig bedeutet, nur wundern. Hermann Krabbo (1875 – 1928), Archivar und Historiker, deutet in seinem Werk „Forschungen zur brandenburgischen und preußischen Geschichte“ in den Fußnoten auf Seite 343 ff darauf hin, dass der großzügige Hang zu Kirchenstiftungen und ein auffallend religiöses Leben möglicherweise Hinweis auf einen schmerzlichen Trauerfall war, wie etwa der Tod von Frau oder Kindern. Dem Gedanken steht die Frage gegenüber, warum in keiner der Gründungsurkunden ein entsprechendes Motiv Erwähnung findet, kein Hinweis auf das Seelenheil einer verstorbenen Gattin oder eines Kindes. Sollte ein Schicksalsschlag Auslöser von Heinrichs verändertem Lebensstil gewesen sein, wäre entsprechende Hinweise zu erwarten, doch nichts dergleichen taucht auf. Es bleibt also im Dunkeln, wer mit den 1187 erwähnten Erben gemeint sein könnte. Am Ende ist es vielleicht ein hoffnungsvoller Ausblick auf erhofften, noch ungeborenen Nachwuchs.
Der Plan ein eigenes, linkselbisches, ans markgräfliche Herrscherhaus gebundene Bistum, wie jenes in Havelberg oder Brandenburg zu gründen, kam nicht mehr zur Vollendung. Der Widerstand den die Bischöfe von Verden und Halberstadt leisteten, die ihren Einfluss dadurch gefährdet sahen, hemmte den Fortschritt. Graf Heinrich leitete viele Schritte zur Umsetzung seines Plans ein, wie den Vorgängerbau der Stephanskirche in Tangermünde sowie der Nikolaikirche in Stendal, die Schaffung eines Kollegialstifts, bestehend aus einem Probst und zwölf Chorherren und die Bereitstellung ausreichender Ländereien, um das Auskommen des zukünftigen Domkapitels zu gewährleisten, doch lebte er nicht lange genug, um das Vorhaben zum Abschluss zu bringen. Graf Heinrich starb 1192 und wurde im Stendaler Dom beigesetzt. Sein Bruder verfolgte die Pläne des Bruders nicht weiter, inkorporierte die Grafschaft Gardelegen in den brandenburgischen Gesamtbesitz und vermied dadurch weitere Auseinandersetzung mit den Bischöfen von Halberstadt und Stade.

Am 2. Oktober 1187 ereignete sich fern der Mark Brandenburg ein für die ganze Christenheit entsetzliches Drama. Jerusalem und mit ihm die Heiligen Stätten, fiel den Ayyubiden unter der Führung Saladins (arabisch صلاح الدين) in die Hände. Dem Fall der heiligen Stadt ging Anfang Juli bei Hattin die Vernichtung des größten Teils der christlichen Truppen der Kreuzfahrerstaaten voraus. Die militärisch größtenteils entblösten Burgen der Kreuzfahrer fielen in der Folge reihenweise in die Hände der Muslime. In der zweiten Septemberhälfte begannen sie mit der Belagerung Jerusalems, das sich nach kurzer Zeit kampflos ergab.
Ein Ruck ging durch die Reiche des Abendlandes. Schon im Oktober des gleichen Jahres rief Papst Gregor VIII. (um 1100 – 1187) in der berühmten Kreuzzugsbulle Audita tremendi zur Befreiung des Grabs Christi und zum Schlag gegen die Ungläubigen auf. Gregor starb noch im Dezember 1187 und erlebte nicht einmal mehr die Vorbereitung zum großen Kreuzzug.
Der Kaiser und die Könige von Frankreich und England sagten ihre Teilnahme zu. Friedrich I. berief zum 27. März 1188 einen feierlichen Hoftag nach Mainz ein. Hier nahmen rund 13.000 der anwesenden Fürsten und Ritter das Kreuz auf und beschworen ihre Teilnahme am Kreuzzug. Groß war die Begeisterung im Reich, völlig anders als zur Zeit des Zweiten Kreuzzugs, dem Friedrichs Onkel, König Konrad III. nur widerwillig folgte. Markgraf Otto II. von Brandenburg scheint nicht unter den Teilnehmern des Hoftags gewesen zu sein. Es gibt aus dieser Zeit ohnehin fast keine Aufzeichnungen über sein Wirken. Erst in einer Urkunde vom Mai des gleichen Jahre lesen wir seit langem wieder von ihm. Darin schenkt er den Kanonikern des neu gegründeten Stendaler Stifts das Grundstück, auf dem der Bruder die Nikolaikirche errichten ließ. Am Kreuzzug beteiligte weder er noch Heinrich. Wie er sich von der Teilnahme befreien konnte, ist nicht belegt. Da er zu Mainz nicht anwesend war, dort nicht das Kreuz aufnahm, dürfte die weitere Befreiung vom Zug nach Palästina ohne größere Komplikationen möglich gewesen sein. Es ist nur zu wahrscheinlich, dass er sich freikaufte. Die allgemeine Kreuzzugseuphorie, nicht nur im Reich, in weiten Teilen Europas, ließ die bewaffneten Massen in großer Zahl zum Kreuz strömen. Wahrscheinlich war es ganz im Sinne des Kaisers dass staufisch gesinnte Fürsten im Reich zurückblieben. Die Streitigkeiten Barbarossas mit Erzbischof Philipp von Köln, auch wenn sie formell auf dem Kreuzzugshoftag zu Mainz beigelegt wurden, konnten während seiner Abwesenheit wieder ausbrechen. Es war klug Anhänger seines Hauses dem noch unerfahrenen Sohn, König Heinrich VI., der in Abwesenheit des Kaisers im Reich einstweilen die Regentschaft übernahm, beizustellen. Auch trat wieder ein alter Bekannter und Unruheherd ins Blickfeld. Auf Fürsprache von König Heinrich II. von England und Papst Gregor VIII., durfte der gestürzte und seiner Reichslehen entledigte vormalige Herzog von Sachsen und Bayern wieder in seine deutsche Heimat zurückkehren. Im Juli 1188 stellte ihn der Kaiser vor die Entscheidung am Kreuzzug teilzunehmen, dafür würde hinsichtlich der welfischen Erbgüter um Braunschweig und Lüneburg sofort restituiert zu werden. Bei Verweigerung erhielte er nur einen Bruchteil. Als dritte Option blieb ihm das weitere Exil.
Die Forderung des Kaisers waren begründet: Friedrich I. ahnte, dass der Löwe, bliebe er im Reich, sehr bald wieder für Unruhe sorgen würde, entweder von ihm selbst losgetreten oder durch angrenzende Fürsten, die sich durch seine schiere Präsenz herausgefordert fühlten. Stünde Heinrich nur der verkleinerte Allodialbesitz zur direkten Handhabe, konnte man ihm im Falle einer Eskalation leicht beikommen, ohne das gleich wieder der ganze sächsische Raum in Aufruhr geriet. Das für alle Beste wäre, er verließe das Reich wieder, wozu er sich schließlich auch entschloss. Ostern 1189 verließ er in Begleitung seines gleichnamigen Sohnes das Land und kehrte nach England zurück. Seine englische Frau Mathilde blieb in Braunschweig, wo sie bereits Ende Juni starb. Der Löwe nutze die Beisetzungsfeierlichkeiten zur abermaligen Reise ins Reich. Die erwartete Konfrontation mit dem Kaiser blieb aus, dieser befand sich mit dem deutschen Kreuzfahrerheer bereits auf dem Marsch nach Süden.
Wie vom Kaiser und seinen Beratern vorhergesehen, begann Heinrich der Löwe bald für Unruhe zu sorgen. Viele der ehemaligen Besitzungen konnte er wieder unter seine Herrschaft bringen. Der Erzbischof von Bremen belehnte ihn beispielsweise mit der Grafschaft Stade. König Heinrich VI. ging im Spätherbst an des Vaters statt militärisch gegen den Löwen vor. Wegen der bevorstehenden Winterzeit gelang es in der Kürze der Zeit ab nicht den umtriebigen vormaligen Herzog zu züchtigen. König Heinrich musste sich alsbald wichtigeren Themen zuwenden. In Sizilien, woher Heinrichs normannische Frau stammte, war am 18. November in Palermo der Schwiegervater Wilhelm II. verschieden, womit der sizilianische Thron Heinrich zugefallen wäre. Die Barone des Landes wählten stattdessen Tankred von Lecce  (um 1138 – 1194). Unterstützt wurde Tankred vom neuen Papst Clemens III., der gegen die legitime Erbfolge des kaiserlichen Sohns Position bezog, um die Machtvergrößerung der Staufer in Italien zu untergraben. Clemens scheute sich zur Wahrung seiner eigenen politischen Interessen nicht, die Ansprüche Heinrichs zu hintertreiben, während der Kaiser zeitgleich mit seinem Heer am Zweiten Kreuzzug teilnahm, zur Größe der Römischen Kirche. Um den sizilianischen Thron wurde noch einige Jahre heftig gerungen, doch letztlich setzte sich Heinrich erfolgreich durch.


Ein  neues Haupt auf dem Thron des Reichs

Kaiser Friedrich I. Barbarossa ertrank tragischerweise am 10. Juni 1190 im Fluss Saleph, in Kleinarmenien. Sein Heer hatte, seit es die Grenzen des befreundeten Ungarns hinter sich ließ, zahlreiche Hürden nehmen. In Kleinasien angekommen, folgte ein beschwerlicher Weg durch das Gebirge bei unzureichender Wasserversorgung. Zwei erfolgreich geschlagene, blutige Schlachten gegen die türkischen Seldschuken ließen hoffen, den restlichen Weg nach Palästina ohne weitere Schwierigkeiten zurücklegen zu können. Die näheren Details im nächsten Kapitel.
Als Nachfolger stand Barbarossas schon vor Jahren designierter, 1169 gewählter und gekrönter Sohn Heinrich fest. Als Heinrich VI. war er seither als Mitregent aufgetreten. Er übte die Regentschaft im Reich aus, während Barbarossa mit dem Heer auf dem Weg nach Palästina war, begleitet von Heinrichs Bruder Friedrich. Zur Erinnerung, Heinrich und besagter Friedrich erhielten auf dem groß Mainzer Hoftag, Pfingsmontag 1184, ihre Schwertleite.

Markgraf Otto II. führte die bisherige Haltung der Askanier gegenüber den Staufern fort, die unter Friedrich Barbarossa nicht immer unbelastet war. Er unterstützte wie schon der Vater das Herrscherhaus vordergründig, war aber nicht ausgesprochen staufisch eingestellt. Grundsätzlich gab es keinen Anlas sich politisch neu auszurichten.
Zwischen Askaniern und Staufern bestand ein verwandtschaftliches Verhältnis. Es war freilich nur noch schwach ausgeprägt und schon bis zum vierten Grad verwässert. König und Markgraf waren beide mit dem ausgestorbenen sächsischen Herrschergeschlecht der Billunger verwandt. Herzog Magnus von Sachsen, letzter männlicher Spross aus dem Hause Billung, war über seine zweite Tochter Eilika der Großvater Albrechts des Bären und über seine erstgeborene Tochter Wulfhild der Urgroßvater Kaiser Friedrich Barbarossas. Über die gleiche Linie bestand auch ein Verwandtschaftsverhältnis der Askanier mit der welfischen Linie Heinrichs des Löwen. Der neue Monarch erwähnte die Verwandtschaft zu den Askaniern gelegentlich selbst, wenn er in einer Urkunde von dilectus consanguineus noster sprach, von Unserem lieben Verwandten.

Der Tod des Kaisers hatte auf die Mark keine unmittelbaren Einflüsse, wohl aber die mit der Wiederkehr Heinrichs des Löwen einsetzende Unruhe in Norddeutschland. Sie ließ den Markgrafen auf der Hut sein. 1191 führte er, unterstützt von Herzog Bernhard von Sachsen, seinem Onkel, einen Streich gegen den ins Alter gekommenen, immer noch unruhigen Welfen. Beide halfen dem aus Tyrus vom Kreuzzug heimkehrenden Grafen Adolf III. (1160 – 1224) bei der Verteidigung seiner Ländereien in Holstein.
1192 beendete der Tod Graf Heinrichs von Gardelegen die verhältnismäßige Ruhe im brandenburgischen Haus. Nicht nur weil Markgraf Otto II. einen Bruder verlor, mit dem er bislang in engem Einvernehmen stand, sondern weil sich daraus ein innerfamiliärer Konflikt entzündete. Zunächst führte der Tod des kinderlos gebliebenen Bruders zu einem deutlichen Machtzuwachs, indem die wirtschaftlich weiter entwickelten Städte der Altmark wieder unter die direkte Verfügungsgewalt des Markgrafen gerieten. Der zwischenzeitlich etwa fünfzehn Jahre alte Halbruder Albrecht war mit der fortwährenden Übergehung seiner Ansprüche als Mitregent unzufrieden und suchte sein Recht immer vehementer geltend zu machen.  Ob die Mutter, Markgräfinwitwe Adelheid, hierbei eine Rolle spielte, ist unklar. Über sie liegt nach 1184 keine weitere Information mehr vor. Man muss aber geradezu annehmen, dass sie in dieser Hinsicht wirkte,  alles andere wäre völlig atypisch gewesen. Es existieren zahlreiche vergleichbare Situationen wo Mütter nachgeborener Söhne, vorzüglich solche aus zweiter oder dritter Ehe die Interessen ihrer Kinder mit Energie durchzusetzen suchten. Für die Jahre 1192 – 1194 sind bezüglich des Streits keine Nachrichten überliefert, es muss aber in eben dieser Zeit zur Eskalation gekommen sein, denn 1194 beginnt Albrecht nicht näher genannte Besitzungen seines Bruders zu plündern. Mittlerweile etwa siebzehn Jahre alt, wurde er bei einem dieser Streifzüge gefangen genommen und für einige Zeit von seinem Halbbruder inhaftiert. Es schien währenddessen zur klärenden Aussprache und vollständigen Beseitigung der offenen Streitpunkte gekommen sein, denn Albrecht wurde bald wieder freigelassen und darüber hinaus offiziell als Erbe eingesetzt, für den Fall dass Otto weiterhin ohne eigenen Erbe bliebe.
Die Hoffnung auf Nachwuchs gab der Markgraf lange nicht auf. Verheiratet war er mit Adelheid bzw. Ada von Holland. Viel ist auch über sie nicht bekannt, selbst nicht das Datum der Eheschließung. Es mag von Interesse sein, dass sie aus jenem Reichsteil stammte, aus dem ein größerer Teil der brandenburgischen Siedler ursprünglich stammte. Höchstwahrscheinlich hat Markgraf Otto I. ganz bewusst seinen ältesten Sohn mit einer Tochter des Grafen Florenz III. von Holland (1138 – 1190) verheiratet, um den dringend benötigten Zuzug von Siedlern nicht abreißen zu lassen.
Aus dem Jahr 1192 ist eine weitere Episode überliefert. Im Norden nutzte Dänemark die sizilianischen Verwicklungen des seit 1191 zum Kaiser erhobenen Heinrichs VI., um seinen Einfluss weiter nach Süden auszuweiten. Das dänische  Lehnsverhältnis zum Reich war zwischenzeitlich völlig abgestreift und König Knut VI. agierte mit großem Selbstbewusstsein. Dennoch gab es gab im dänischen Hochadel noch Anhänger der Staufer, vielleicht auch nur aus partikularen Interessen. Bischof Waldemar von Schleswig opponierte gegen den dänischen König Er wurde hierin von Otto II. unterstützte. Es ist der Beginn einer lange andauernden antidänischen Politik des brandenburgischen Markgrafen. Er stand darin ganz im Einvernehmen mit dem Kaiser. Otto II. nutzte den sich entwickelnden Konflikt, um Erwerbungen im dänisch beherrschten Pommern zu machen. Es erschien ihm wahrscheinlich attraktiver in das besser erschlossene Gebiet der christlich missionierten Abodriten zu expandieren, als in die noch wild und ursprünglich gebliebenen Slawengebiete östlich und nordöstlich des Havellands und der östlichen Prignitz. Die Unterstützung für den Bischof war nicht von langer Dauer. Allianzen hielten selten mehr als ein Feldzug und waren häufig rein saisonale Vereinbarungen. Ottos Engagement machte deutlich, dass er von der praktizierten Politik des Vaters Abstand nahm und eher dem Großvater nacheiferte. Zur Erweiterung des eigenen Einflussgebiets griff er zu den Waffen und ließ sich auch nicht von der Größe und Macht eines Gegners abschrecken.
Das gleiche Jahr sah erneut Heinrich den Löwen in voller Aktion. Seine vorherige Bezwingung und die daraus resultierenden Klauseln des Fuldaer Friedens kümmerten ihn jetzt, nachdem das Reichsoberhaupt in Unteritalien stand und Neapel belagerte, nicht sonderlich. Er setzte weder die darin festgesetzten Bestimmungen um, noch hielt er Frieden. Ganz seinem rastlosen Naturell folgend, nutzte er jede Gelegenheit und Schwäche zur Durchsetzung seiner territorialen Interessen im sächsischen Gebiet. Natürlich konnte ein Zusammentreffen mit den Askanieren nicht ausbleiben. Dass der Konflikt mit dem Kaiser nicht völlig eskalierte, trotz dessen Anwesenheit, lag an einer Reihe natürlicher Todesfälle in beiden Lagern. Der kinderlos gebliebene Welf VI. war im Dezember 1191 gestorben und seine umfangreichen Besitzungen in Oberschwaben fielen an den Kaiser. Dessen Hausmacht wuchs hierdurch im süddeutschen Raum nochmals erheblich an, was ihn gegenüber dem renitenten Welfen, der leer ausgegangen war, milde stimmte. Umgekehrt starb im staufischen Lager im August 1192 Erzbischof Wichmann von Magdeburg. Mit Wichmann verlor die Stauferpartei ihren einflussreichsten Anhänger in Norddeutschland. Fast 40 Jahre lenkte dieser nicht nur die Geschicke des Erzstifts, er gehörte auch zu jener Gruppe deutscher Grenzfürsten, die sich am meisten bei der Erschließung der rechtselbischen Territorien hervortat. Drei Generationen Askanier fanden in ihm einen zuverlässigen Bundesgenossen, geistigen Ratgeber und Fürsprecher. Kaiser Heinrich VI. lag viel daran in Sachsen die Gemüter zu beruhigen und keinen Flächenbrand in Form eines neuerlichen Kriegs ausbrechen zu lassen. Der von ihm gegen das normannische Unteritalien geführte Feldzug um die Krone Siziliens beanspruchte seine ganze Aufmerksamkeit. Es galt eine Destabilisierung Norddeutschlands zu verhüten, um den Ambitionen Knuts VI. von Dänemark begegnen zu können. Ein gewisse Parallele erkennt man hier zu den Ereignissen der frühen Herrschaftszeit des verstorbenen kaiserlichen Vaters. Auch er sah während seiner Italienkampagnen großzügig über die ständigen Friedensbrüche des Löwen hinweg, da er ihn auch immer als halbhegemonialen Machtfaktor benötigte. Selbstverständlich sind die Relationen jetzt, in den Schlussjahren des zwölften Jahrhunderts, völlig verändert. Die Machtbasis Heinrichs des Löwen war an so vielen Stellen verloren gegangen, dass er nicht mehr die Rolle der regionalen Großmacht spielen konnte. Im Kielwasser seines Machtverlusts sind neue Mittelmächte im sächsischen Raum entstanden, die zwar den Löwen in Balance hielten, der dänischen Expansion einzeln jedoch nicht gewachsen waren.


Die markgräfliche Politik ab 1194

Im Jahre 1192 unterstützte nicht nur Otto II. den Bischof von Schleswig in seiner Opposition gegen den dänischen König, auch Graf Adolf III. von Schauenburg-Holstein hatte sich angeschlossen. Für den Grafen war es nur zu offensichtlich, dass Dänemark beim Versuch die ganze kimbrische Halbinsel unter Kontrolle zu bringen, bald auch nach seinen Holsteiner Ländereien die Finger ausstrecken würde. Knut VI. von Dänemark hatte diese Waffenhilfe nicht vergessen auch nicht verziehen und begann 1194 mit Zurüstungen gegen den Grafen. Adolf III. rief den brandenburgischen Markgrafen um Hilfe. Scheinbar bestand zwischen Adolf und Otto ein festes Bündnis. Immerhin hatte er dem 1191 vom Kreuzzug heimkehrenden Grafen schon einmal geholfen, damals noch gegen Heinrich den Löwen, im Konzert mit seinem Onkel Herzog Bernhard von Sachsen. Über die brandenburgischen Ambitionen hinsichtlich Pommern wurde schon gemutmaßt. Dass für Otto II. eine antidänische Koalition im ureigenen Interesse lag, ist nur zu offensichtlich. Vergleicht man die gegensätzliche Politik des Vaters mit der des Sohnes, erstaunt nicht unbedingt die Tatsache, dass Otto II. draufgängerischer war, man stellt sich eher die Frage woher er die Mittel für seine wiederholten Heeresaufstellungen nahm. Es stehen so früh in der brandenburgischen Geschichte keine zuverlässigen Informationen über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Mark oder die allgemeine Finanzlage des markgräflichen Hofs zur Verfügung. Aus bisherigen Schenkungen an kirchliche Einrichtungen kann man bestenfalls Ahnungen anstellen. Mann davon ausgehen, dass sich die Jahre des konsequenten Landesausbaus mittlerweile Früchte trugen und bemerkbar machten. Das seit 1183 in der Zauche errichtete Kloster Lehnin hatte daran einen wachsenden Beitrag aber auch die Bistümer Havelberg und Brandenburg und sowieso die prosperierende Altmark. Während der Regentschaft Heinrichs von Gardelegen, dem 1192 verstorbene Bruder des Markgrafen, entwickelten sich Stendal, Tangermünde, Gardelegen und Salzwedel zu regionalen Handelszentren. Die Mark mauserte sich vom Entwicklungsland, zum aufstrebenden Fürstentum, woraus sich für Otto II. bislang unbekannte Möglichkeiten zu einer selbstbewussten Außenpolitik ergaben. Dem Hilferuf des Grafen von Holstein folgend, zog er mit einem brandenburgischen Heer bis an die dänische Grenze, traf an der Eider angekommen aber niemanden an, so dass er unverrichteter Dinge wieder abzog. Ottos Abzug abwartend, fiel der Dänenkönig anschließend erst in Holstein ein und richtete dort starke Verwüstungen an. Der Kaiser ließ diese unerhörte Verletzung geschehen. Er war seit seiner sizilianischen Erbschaft auf Italien fixiert, noch mehr als schon der Vater. Das Reich hatte unter Kaiser Heinrich VI. zwar seine bislang größte territoriale Ausdehnung, doch war es schwächer als zu Zeiten der Ottonen oder der frühen Salier. An seinen Rändern hatten sich neue Mächte gebildet, die lange tributpflichtig waren und jetzt, im Überschwang der erlangten Unabhängigkeit, die vernachlässigten Reichsgrenzen bedrohten. Polen und Dänemark, immer wenn dort die inneren Konflikte um die Krone beseitigt waren, entwickelten eine eindrucksvolle Machtentfaltung. Im Südosten lag das ungarische Königreich. Die Nachfahren der Magyaren hatten sich seit der Ottonischen Zeit in ihrem pannonischen Siedlungsraum konsolidiert und waren kontinuierlich gewachsen. So belastet das Verhältnis unter den frühen Ottonen war, hatten sich die Beziehungen seit Beginn der dortigen Christianisierung fortlaufend verbessert, so dass es nicht nur über lange Zeit zu keinen Reibungen mehr kam, mittlerweile bestand ein regelrechtes Freundschaftsverhältnis. Im Westen lag für das Reich der gefährlichste Machtblock. Seit Teilung des fränkischen Großreichs im Frieden von Verdun 843, worauf die Teilungsverträge von 870 und 880 folgten, standen sich die Nachfahren der galloromanischen Franken im Westen und der fränkisch beherrschten germanischen Stämme im Osten mit wachsender Rivalität gegenüber. Auf dem Höhepunkt des Hochmittelalters hatten sich beide Reiche soweit auseinanderentwickelt, das nahezu keine Gemeinsamkeiten mehr existierten und bereits wiederholt offene Feindschaften ausgetragen wurden.

Der brandenburgische Markgraf beteiligte sich ab Mitte der 1190‘er Jahre vermehrt an der Reichspolitik. In diese Zeit fiel auch die Versöhnung zwischen ihm und seinem Halbbruder Albrecht. Sahen wir ihn seit seinem Regierungsantritt nur anlässlich des prächtigen Mainzer Hoftags von 1184 im Umfeld des Kaisers, scheint der Wechsel auf dem Thron des Reichs zu einem nachgelagerten Wandel seiner Politik geführt zu haben. Mit dem Tod des Erzbischofs von Magdeburg ging dem Kaiserhaus ein einflussreicher Parteigänger im Norden verloren, wodurch Wert und Einfluss des Markgrafen am kaiserlichen Hof stiegen.
Am 28. Oktober 1195 rief der Kaiser nach Gelnhausen einen großen Hoftag ein. Er machte dort Werbung für einen neuerlichen, einen deutschen Kreuzzug. Der anwesende Markgraf Otto II. ließ sich von der herrschenden Stimmung mitreißen und nahm, neben vielen anderen, feierlich das Kreuz auf, ebenso sein Halbbruder Albrecht. In dessen Fall ist ungeklärt, ob er zum Hoftag persönlich anwesend war oder zu einem späteren Zeitpunkt seine Teilnahme bekundete. Im nächsten Kapitel wird der Hoftag detaillierter ausgeführt und die Motivation hinter den Kreuzzugplänen erläutert.


Lehnsverhältnis zum Erzbistum Magdeburg

Auf dem gleichen Hoftag bestätigte der Kaiser diverse Schenkungen des Markgrafen und seines Bruders an das Erststift Magdeburg, wo seit 1192 Ludolf von Kroppenstedt († 1205) das Amt des Erzbischofs ausübte. Der Metropolit führte die stauferfreundliche Politik seines Amtsvorgängers nahtlos fort.
Es ist notwendig an der Stelle näher auf die vorgenannten Schenkungen einzugehen: sie bildeten den Auftakt noch umfangreicherer Übereignungen. Art um Umfang werfen Fragen auf und bilden das bisher größte Rätsel in der Politik Ottos II., für das es bis heute nur Erklärungsansätze gibt.
Schauen wir uns zunächst die im Oktober bestätigten Übertragungen an. Vorerst ging es um einige Gebiete bei Rathenow und Möckern. Ein Jahr später, Ende November 1196, nehmen die Abtretungen solche Dimensionen an, dass spätestens jetzt die Frage nach dem Motiv laut werden musste. Der Markgraf überschreibt allen seinen Allodialbesitz dem Magdeburger Erzbistum und erhält sie, ein Jahr und sechs Wochen später, als magdeburgisches Lehen zurück. Ottos Halbbruder Albrecht, von dem man hätte erwarten sollen, er würde gegen einen solchen Ausverkauf des Familienbesitzes – wohlgemerkt, es handelte sich um Allodialgut, nicht um Lehnsgut des Reichs – regelrecht zu Felde ziehen, bestätigte überraschenderweise die Überschreibungen, die feierlich im Magdeburger Dom, im Beisein des päpstlichen Legaten Kardinalpriester Fidentius vollzogen wurden.
Verständlich, dass sich die Chronisten hierüber den Kopf zerbrachen. Ohne offensichtlich erkennbare Not tritt der Markgraf das Familieneigentum an einen benachbartem Kirchenfürsten ab, zu dem weder ein familiäres Verhältnis bestand, noch ein praktischer Nutzen ersichtlich wurde. Schon die Zeitgenossen suchten nach einer zuverlässigen Erklärung. Unter den schnell aufkommenden Theorien häuften sich die Vermutungen, der Markgraf hätte sich eines sündigen Lebenslaufs schuldig gemacht, weswegen er mit dieser großzügigen Geste zugunsten der Kirche danach trachtet, sein Seelenheil zu retten. Bei der Bewertung solch Annahmen muss man vorsichtig sein und diese nicht sofort als abwegig ausschließen, weil heutige Maßstäbe herangezogen werden. Zunächst entsprach es ganz der allgemein verbreiteten Auffassung, dass zur Rettung der eigenen Seele nur die Kirche beitragen konnte. Wir wissen um den dringenden Wunsch des Landesherren bezüglich eines Erben. Dass er sich in Gelnhausen  dem geplanten Kreuzzug des Kaisers anschloss, deutete man als Hinweis dafür. Er ersehnte, erflehte sich vom Heiland die Geburt eines Sohnes und nahm dafür bereitwillig das Kreuz auf, bereit nach Palästina zu ziehen. Anlässlich des letzten Kreuzzugs ließ sich Otto noch nicht von der damals vorherrschenden Euphorie mitreißen, dieses Mal gehörte er zu den Ersten. Ein bloßes Lippenbekenntnis, eine Tat um vor anderen Mitfürsten in großtuerischer Weise zu glänzen, war es sicherlich nicht. So fremd der Gedanke heute erscheinen mag, muss man akzeptieren, dass die Menschen des Mittelalters in vermeintlich heiligen Taten Handlungen sahen, die im Diesseits oder Jenseits göttlichen Lohn erhoffen ließen, Otto II. konnte in dieser Hinsicht keine Ausnahme sein.
Nachweise gibt es keine, aber es wird vermutet, dass der Markgraf zeitweise unter Kirchenbann stand. Anlässe gab es im politischen Wechselspiel genügend und der Papst war lange nicht die einzige kirchliche Instanz, die den Bann aussprach. Erinnern wir uns an die Pläne des verstorbenen Bruders bezüglich einer altmärkischen Diözese und den Widerständen, die die hierdurch benachteiligten Bischöfe von Verden und ganz besonders von Halberstadt gehabt hätten. Es dürfte nicht verwundern, wenn sich hieraus ernste Auseinandersetzungen entwickelten. Dass die Kirche ihr schärfstes Schwert, die Verhängung des Kirchenbann, auch aus realpolitischen Gründen anwandte, ist hinlänglich bekannt. Vermeintlich legitime Gründe waren schnell und zahlreich gefunden. Einer Anekdote nach, soll der Markgraf wegen einer nicht näher genannten Angelegenheit vom Magdeburger Erzbischof Ludolf gebannt worden sein, sich daraus aber Nichts gemacht haben, bis die Hunde aus seiner Hand kein Futter mehr nahmen, was ihn schließlich zur inneren Einkehr brachte, worauf er zu den vorgenannten Schritten überging.
Für die einfachen Menschen des Mittelalters mag eine Geschichte wie diese vielleicht ausreichend gewesen sein, als schlüssige Erklärung ist sie jedoch ungeeignet. Vielleicht hilft es über einen Umweg an den Sachverhalt heranzugehen. Bemerkenswert ist, dass unter den Zeugen der Schenkungen kein weiterer askanischer Verwandter auftaucht. Es war schon verwunderlich genug, dass Halbbruder Albrecht zustimmte. Da beide zu diesem Zeitpunkt noch ohne Erben waren, im Falle von Albrecht auch noch keine Partnerin gefunden war, hatten die Verwandten einen Erbanspruch auf den Eigenbesitz der brandenburgischen Askanier. Zu diesem Zeitpunkt allen voran Herzog Bernhard von Sachsen. Dass weder er noch die Verwandtschaft in Weimar-Orlamünde die Schenkung als Zeuge unterzeichneten, muss als Indiz gewertet werden, dass dort in keiner Weise Konsens herrschte. Hat Markgraf Otto mit voller Berechnung die askanische Verwandtschaft auf diese Weise enterbt? Man weiß es nicht, aber seither waren die Beziehungen zu Onkel und den Vettern in Sachsen und den Vettern in Weimar-Orlamünde nachweislich gestört.
Hermann Krabbo (1875 – 1925), Archivar, Historiker und Hochschullehrer, bietet eine eigene Herleitung an. Ottos Bruder, der 1192 verstorbene Graf von Gardelegen, wollte in Stendal bekanntermaßen einen Bischofssitz errichten. Sein Lebenswandel zeigte mindestens zeitweise geistliche Züge. So wird berichtet, dass er an Feiertagen in seidener Kutte neben den Vertretern des Kollegialstifts saß und Andacht übte. Woher seine Frömmigkeit rührte, kann nicht gesagt werden, möglicherweise übte die Mutter, Judith von Polen, noch zu Lebzeiten dahingehend Einfluss aus. Markgraf Otto schien von anderem Holz geschnitzt zu sein. Sicherlich fehlte es ihm nicht am Glauben, ein Pfaffenfürst war er allerdings nicht. Nach dem verhältnismäßig frühen Tod des jüngeren Bruders kassierte er dessen Besitzungen ein. Von den Plänen eines Bischofssitzes wollte er augenscheinlich nichts wissen, denn er stellte die noch ausstehenden Aktivitäten unmittelbar ein. Dass Otto in dieser Hinsicht nicht dem Wesen seines Bruders folgte, konnte Heinrich von Gardelegen zu Lebzeiten nicht verborgen geblieben sein. Nach allem was aus seinen Regentschaftshandlungen als Graf von Gardelegen bekannt ist, war es ihm mit dem Bistum sehr ernst und es drängt sich der Gedanke förmlich auf, dass er, wissend um des Bruders Haltung, einen anderen mit der Vollendung des Projekts beauftragte. Hierzu kam wegen der Verwerfungen mit Stade und Halberstadt niemand besseres als der Magdeburger Erzbischof in Frage, schon weil Stendal als Sitz eines altmärkischen Bistums eine Suffragandiözese der Magdeburger Kirchenprovinz geworden wäre. Da Erzbischof Wichmann von Magdeburg nur wenige Monate nach Graf Heinrich von Gardelegen verstarb, dürfte die Angelegenheit erst dessen Nachfolger, Ludolf von Kroppenstedt ernsthaft aufgegriffen haben. Sollte die von Hermann Krabbo aufgestellte These zutreffen, dass Graf Heinrich den Magdeburger Erzbischof mit der Fertigstellung der Stendaler Diözese beauftragte und ihm demgemäß die damit verbundenen Besitzungen verschrieben haben, hätte Markgraf Otto durch die Inbesitznahme des brüderlichen Erbes streng genommen auch Teile von Kirchenbesitz eingezogen. Ein Kirchenbann wäre nach den damaligen Rechtsgrundsätzen adäquat gewesen. Der 1195 eingeleitete und 1196 abgeschlossene Prozess könnte als ein pragamtischer Vergleich zwischen dem Markgrafen, seinem Mitregenten Albrecht, und dem Erzbischof gedacht gewesen sein. Formal wären die strittigen Besitzungen und sogar einiges mehr in magdeburgischen Besitz übergegangen, faktisch bliebe durch die Belehnung des Markgrafen der uneingeschränkte Nießbrauch bei den alten Landesherren.
Am 9. Juli 1197 bestätigt Kaiser Heinrich VI. bei Patti auf Sizilien den beiden Brüdern die Überschreibung ihrer Güter an das Erzstift, womit der Akt förmlich beglaubigt und abgeschlossen war. Am 28. Juli erfolgt zusätzlich die Lehnsbestätigung. Alle an Magdeburg übertragenen Güter sollen dem Markgrafen sowie seinem Halbbruder Albrecht und allen ihren Nachkommen, so denn irgendwann vorhanden, nach einem Jahr und sechs Wochen als magdeburgisches Lehen zurückerstattet werden.


Zwei ereignisreiche Jahre 

1197 begann der lange vorbereitete Kreuzzug des Kaisers. Im August brach auch Graf Albrecht von Arneburg, der Halbbruder des Markgrafen, mit den Teilnehmern aus dem sächsischen Raum auf. Im nächsten Kapitel mehr dazu. Otto II., der in Gelnhausen seine Teilnahme eidlich bekundete, blieb im Reich zurück, er hatte sich zuvor von Papst Coelistin III. (1106 – 1198) Dispens geben lassen.
Am 28. September 1197 starb Kaiser Heinrich VI. überraschend in Messina, im Heerlager der sich dort sammelnden Kreuzfahrer. Es war ein Schock, ein vermeintlich böses Vorzeichen, doch auch davon mehr im nächsten Kapitel. Im Reich kam es 1198 zu einer folgenreichen Doppelwahl. Am 6. März wurde Philipp von Schwaben (1177 – 1208), der Bruder des verstorbenen Kaisers, im thüringischen Arnstadt von den anwesenden Fürsten zum neuen König gewählt. Zwei Tage später, am 8. März 1198, erfolgte in Mühlhausen, ebenfalls Thüringen, in feierlicher Weise die Wiederholung.

Friedrich I. Barbarossa mit seinen
Söhnen Heinrich und Philipp

Die staufisch gesinnten Fürsten entschieden sich für Philipp statt des erst zweijährigen, in Palermo lebenden Friedrichs, Sohn Heinrichs VI. und Konstanze von Sizilien. Sie wählten einen handlungsfähigen Monarchen statt ein unmündiges Kind, das unter dem Einfluss seiner Erzieher stand. Die Zeit der Ottonen, wo mit Adelheid von Burgund, Witwe Ottos I., und Theophanu von Byzanz, Witwe Ottos II., zwei gleichsam energische, wie befähigte Frauen das Reich für den unmündigen Otto III. berwalteten, lag lange zurück. Unter Otto I. erinnerte das Reich in seiner territorialen Gliederung noch sehr an die alten stammesherzöglichen Strukturen. Den wenigen aber starken territorialen Mittelmächten, stellte er das Reichskirchensystem der Erzbischöfe und Bischöfe als Reichsfürsten zur Ausbalancierung gegenüber. Jetzt, fast 200 Jahre später, hatte sich die innere Struktur des  Reichs sehr verändert. Wohl hatte sich die Institution des Kaisers im deutschen Reichsteil, inklusive Böhmen, fest etabliert, doch gab es längst eine Inflation neuer Fürsten. Der Flickenteppich aus hunderten Kleinterritorien, der zum prägnanten Merkmal wurde, nahm schon unter den Saliern seinen Anfang und erreichte unter Friedrich Barbarossa einen vorläufigen Höhepunkt, ohne dass eine Ende absehbar war. Der Kaiser musste nahezu ständig durchs Reich ziehen, um seine Ziele durch persönliche Präsenz durchzusetzen. Ein Kleinkind, das zwar schon gewählt und gekrönt, jedoch unfähig die Regentschaft für geraume Zeit ausüben zu können, war am Übergang zum dreizehnten Jahrhundert nicht mehr tragbar.
Am 9. Juni wählten die rheinischen und niederrheinischen Fürsten mit dem Welfen Otto von Braunschweig (1175 – 1218) einen Gegenkönig. Er war der dritte Sohn des im August 1195 in Braunschweig verstorbenen Heinrich dem Löwen. In Aachen erfolgte am 12. Juli durch Erzbischof Adolf von Köln die Krönung Ottos IV. zum römisch-deutschen König. Die Anhänger der Stauferpartei, zu denen  auch wieder der brandenburgische Markgraf gehörte, hatten nach der Wahl Philipps versäumt die Krönung zügig in Angriff zu nehmen und waren jetzt in eine schwierige Position geraten. Zwar holte man in Mainz am 8. September 1197 das Krönungszeremoniell nach, doch war weder Ort noch der die Krönung vornehmende Erzbischof gemäß den gewohnheitsmäßigen Ritus ausgewählt worden, was eine große Hypothek hinsichtlich der Anerkennung des Staufers darstellte. Immerhin war Philipp aber im Besitz der wichtigen Reichskleinodien, der Krone, dem Reichsschwert und dem Reichsapfel. Dass es überhaupt zur Wahl eines Gegenkönigs kam, hatte mit den Absichten des verblichenen Kaisers zu tun, der die Wahlmonarchie abschaffen und die Erbmonarchie einführen wollte.  speziell die geistlichen Wahlfürsten am Rhein sahen hierin eine zukünftige Beschneidung ihrer Macht und ihres Einfluss auf die Reichspolitik.

Im gleichen Jahr, vielleicht sogar schon im Winter 1197/98, begann Otto II. einen Vorstoß in slawisch besiedeltes Gebiet, das Dänemark zu seinem Einflussbereich zählte. Der Schritt war wahrscheinlich von längerer Hand geplant. Meist wird vermutet, er wäre unmittelbar nach Norden eingerückt, also in jenes Gebiet Vorpommerns um Demmin, das schon sein Vater in der Vergangenheit erfolgreich bekriegte. Es ist fraglich, ob er zu diesem Zeitpunkt, wo im Reich der Ausgang des Thronstreits völlig offen war, einen bewusst einkalkulierten Streit mit Dänemark gewagt hätte. Viel wahrscheinlicher ist, dass sein Stoß nördlich am Teltow vorbei, in das Gebiet des westlichen Barnim ging, also in bislang unerschlossenes Gebiet der heidnischen Sprewanen und Rezanen. Den  dürftigen Überlieferungen nach unterwarf er einige slawische Stämme. Wäre er stattdessen in das pommersche Herzogtum der Brüder Bogislaw II. und Kasimir II., Söhne Bogislaws I., über den schon berichtet wurde, eingezogen, hätten sich die Schreiber mit Sicherheit konkreter ausgedrückt, zumal das Land mittlerweile in dritter Generation christlich missioniert war und ein grundloser Einfall vermutlich auch von der Kirche sanktioniert worden wäre, mit der Otto erst vor kurzer Zeit Frieden geschlossen hatte. Er zog viel wahrscheinlicher in jenes kaum erschlossene Gebiet, das in der Zeit der Ottonischen Kaiser formell zur Nordmark gehörte, dauerhaft aber nie wirklich unterworfen wurde. Als Enkel des letzten Markgrafen der Nordmark, glaubte er schon alleine deswegen ein legitimes Anrecht geltend machen zu dürfen. Für die These, die erstmals Siegfried Passow, Hohenfinower Pfarrer und Heimatforscher, in einem Aufsatz vorbrachte, spricht auch die Reaktion König Knuts VI. von Dänemark. Im Besitz einer eindrucksvollen Flotte, schiffte er ein Heer ein, fuhr bei Stettin in die Oder und landete die Truppen östlich des Lands der Uckerer, in der heutigen Uckermark. Wäre Otto II. statt den Barnim zu erobern,  nach Pommern marschiert,  wäre ihm Knut dort entgegen getreten und hätte wohl nicht den Umweg über die Oder genommen. König Knuts Reaktion Entschluss war eine entschlossene Berteidigung gegen einen ebenso entschlossenen Angreifer, der nicht zum plündern, sondern zum Erobern angetreten war. Das Heer der Dänen stand unter dem Kommando des königlichen Kanzlers Bischof Peter von Roskilde.
Es kam noch im gleichen Jahr zur entscheidenden Schlacht, die für beide Seiten blutig verlief, in der sich der Markgraf aber siegreich durchsetzen konnte und hierbei den verwundeten dänischen Heerführer gefangen nahm. Der wervolle Gefangene hat sich später durch Lüge und Heimtücke befreien können, indem er eine schwere Erkrankung vortäuschte und daraufhin  Hafterleichterung erhielt, die er zur Flucht nutzte. Da die beiden pommerschen Herzöge dem Dänenkönig Heerfolge leisteten – vermutlich erhofften sie die unter Otto I. verlorenen Gebiete um Tollense zurückerobern zu können – wandte sich der brandenburgische Markgraf, unterstüzt von Graf Adolf III. von Holstein, im Winter 1198/99 gegen Pommern, durchzog verwüstend das Land bis zur Küste und schickte sich an nach Rügen überzusetzen. Einsetzendes Tauwetter verhinderte das weitere Vorgehen, worauf er sich wieder nach Brandenburg zurückzog und das bisher erfolgreich kämpfende Heer auflöste.
Der gegen Dänemark geführte Doppelschlag zerschlug 1198 nicht nur das dänische Heer, Otto II. kämpfte auch die Vasallen des Dänenkönigs nieder, darunter die beiden Pommernherzöge und den Fürsten von Rügen. Nur die Eroberung der Insel blieb ihm wegen des einsetzenden Tauwetters versagt. Die Krone des Erfolgs war die von König Philipp von Schwaben ausgesprochene Lehnshoheit Brandenburgs über Pommern. Er setzte sich über die Entscheidung seines Großvaters Friedrich Barbarossa hinweg und erklärt das Herzogtum nicht mehr für reichsunmittelbar, stattdessen unterstellte er es dem Markgrafen. Zu einem Lehnseid der beiden Brüder Bogislaw II. und Kasimir II. kam es nicht. Sie standen in einem unklaren Verhältnis von halbautonomer Souveränität und formeller Lehnsabhängigkeit sowohl aus Sicht Dänemarks, wie neuerdings aus der Perspektive Brandenburgs.  Jahrhunderte des Ringens um Abhängigkeit und Unabhängigkeit  folgten.

Das Jahr 1199 sah Brandenburg auf einem ersten Höhepunkt in seiner noch kurzen Geschichte. Otto II. erwies sich in den zurückliegenden Jahren als erfolgreicher Feldherr und profitierte von seinem guten Verhältnis zum verstorbenen Kaiser Heinrich VI. und jetzt zu dessen Bruder Philipp. Die bislang relativ unbedeutende Mark begann aus dem Schatten der nieder- und obersächsischen Fürstentümer zu treten und nahm für die Staufer eine zunehmend wichtige Rolle im norddeutschen Raum ein. Der mittlerweile wahrgenommene Machtzuwachs Brandenburgs schürte die Rivalität, unter anderem auch zum verwandten Zweig der sächsischen Askanier.


Der Deutsche Thronstreit

Zwei gewählte und gekrönte Häupter standen an der Spitze des Reichs. Ein Reich, das auf keiner geschriebenen Verfassung basierte und keine Handhabe kannte, wie man mit zwei Monarchen umgehen sollte. Nach den langen Jahren der Regierung Friedrich Barbarossas und dem viel zu kurzen Intermezzo seines Sohnes, fürchtete man einen langen Bürgerkrieg, der das Reich vielleicht zerbrechen ließ. Das Schreckensgespenst aus der Zeit Heinrichs IV., als eine Fürstenopposition den schwäbischen Herzog Rudolf von Rheinfelden (um 1025 – 1080) im Jahre 1077 zum Gegenkönig wählte, war als Erinnerung tief verankert, lag diese dunkle Zeit doch erst etwas mehr als 100 Jahre zurück. In der verlustreichen Schlacht bei Hohenmölsen am 15. Oktober 1080 wurde Rudolf tödlich verletzt, was den Kampf um die Herrschaft damals beendete. Wird auch dieses Mal erst der Tod eines der Kontrahenten eine Lösung des Konflikts herbeiführen?

Philipp von Schwaben

Die Anhänger Philipps von Schwaben wollten einen militärisch ausgetragenen Konflikt vermeiden. Eine bewaffnete Konfrontation konnte wegen der weitverzweigten Netzwerke beider Kontrahenten schnell zu einem reichsweiten Flächenbrand führen. Schon war in Reichsitalien die imperiale Autorität zusammengebrochen und bald musste man damit rechnen, dass angrenzende Königreiche die innere Schwäche des Reichs auszunutzen wussten. Die staufische wie die welfische Partei versuchte in der ersten Zeit den Papst  zu gewinnen. Anfang des Jahres 1199 versammelte König Philipp einen Teil seiner Anhänger, darunter drei Erzbischöfe, neun Bischöfe, vier Äbte der großen Reichsabteien und neun weltliche Fürsten, darunter Otto II. von Brandenburg. Sie schrieben an den römischen Pontifex, den seit Januar 1198 zum neuen Papst gewählten Innozenz III. (1161 – 1216). Mit Innozenz wurde seit längerem wieder ein jüngerer Papst auf den Stuhl Petri gesetzt. Man musste nicht befürchten, bzw. durfte nicht hoffen, je nach Betrachtungsweise, dass er nach kurzem Pontifikat altersbedingt sterben würde. Es war anzunehmen, dass er die Interessen der römischen Kirche durchsetzen würde. Innozenz war ein ehrgeiziger Charakter, hochgebildet und energisch. Die Gefahr einer Einschnürung des Kirchenstaats durch die Stauferdynastie, die in Unteritalien den Thron der Normannen auf Sizilien geerbt hatten und gleichzeitig im Reich den römisch-deutschen König und designierten Kaiser stellten, stand seinen eigenen territorialen Plänen in Italien entgegen. Die Ausgangslage der Stauferpartei war daher denkbar schlecht, weswegen sie nicht versäumten, den vor einem Jahr erst gewählten Papst einzuschüchtern, indem sie einen baldigen Romzug der zahlreichen Anhänger König Philipps ankündigten, um ihn zum Kaiser krönen zu lassen. Es war im Nachhinein betrachtet ein riskanter und wahrscheinlich kontraproduktiver Verstoß aber nicht ganz ohne Aussicht auf Erfolg. Der neue Papst galt bei vielen hohen Kirchenmännern als zu jung. Innozenz musste seiner Stellung erst noch gerecht werden. Dass er voller Selbstbewusstsein war, bewies schon am Folgetag seiner Weihe. Er nahm dem Präfekten von Rom den Treueeid ab und kleidete ihn ein, womit er sich ganz selbstverständlich ein bis dahin von den römisch-deutschen Kaisern ausgeübtes Privileg aneignete. Schnelles Handeln war erforderlich.  Einerseits musste man dem Welfen Otto zuvorkommen, wenn dieser auch kaum Chancen hatten unbehelligt aus seinen norddeutschen Besitzungen nach Italien zu ziehen, ohne im süddeutschen Raum durch staufisches Gebiet zu müssen. Andererseits musste man den jungen Papst zurechtzustutzen, bevor sich nich mehr Anmaßungen erlaubte. Es galt ihn soweit einzuschüchtern, dass er Philipp mehr oder weniger freiwillig zum Kaiser krönte. Schlimmstenfalls musste man ihn mit Waffengewalt dazu zwingen oder gleich einen stauferfreundlichen Gegenpapst installieren. Wie immer das Vorhaben bewerkstelligt worden wäre, die Erhebung Philipps zum Kaiser hätte die Opposition in eine praktisch ausweglose Situation gebracht. Das zu Nürnberg aufgesetzte Schreiben rotierte vor seiner Weiterleitung nach Rom unter 22 weiteren Reichsfürsten, die alle der Partei der Staufer die Treue hielten und namentlich in die Liste aufgenommen wurden, bevor es am 28. Mai 1199 von Speyer aus in seiner finalen Form abgesandt wurde.

Innozenz ließ sich weder einschüchtern noch beeindrucken. In einem Schreiben  drückte sich die Haltung des Pontifex deutlich aus:

»Dem göttlichen Gesetz gemäß werden wohl die Könige und die Priester gesalbt, aber die Könige von den Priestern, nicht die Priester von den Königen. Wer salbt, ist größer als der, welcher gesalbt wird … Den Fürsten wird die Macht auf Erden, den Priestern aber auch die Gewalt im Himmel verliehen; jenen nur über den Leib, diesen auch über die Seele. So viel die Würde der Seele die des Leibes überragt, ebenso viel überragt die Würde des Priestertums die des Königs.«

Der Papst eröffnete eine neue Phase im Machtkampf zwischen Kaisertum und Papsttum. Nach dem durchgefochtenen, von Rom gewonnenen Investiturstreit mit den späten Saliern, begann die Kurie grundsätzlich Anspruch auf das Approbationsrecht geltend zu machen. Das ausschliessliche Recht zu bestimmen, wer den römisch-deutschen Thron besteigen durfte und wer nicht. Damit widersetzte sich das Papsttum dem althergebrachten Recht der deutschen Fürsten ihren König und zukünftigen Kaiser selbstständig, ohne Einfluss von außen zu wählen. Ein Konflikt bahnte sich an, dessen Dimension den Investiturstreit weit übertraf. Aus gelegentlichen Rivalitäten zwischen einzelnen Päpsten und Kaisern, entwickelte sich ein förmliches System des ernsthaften Gegensatzes.

Im Reich blieb die Partei des Welfen Otto derweil nicht passiv. Seine hauptsächlichen Anhänger waren entlang des Niederrheins zu finden. Die Staufer begannen gegen ihre welfischen Widersacher vorzugehen und drangen bis auf die Höhe Köln vor, das wahrscheinlich gefallen wäre, denn die Stadt besaß damals noch keine Mauer. Von Westen zog ein Entsatzheer unter der Führung Herzog Heinrichs I. von Brabant (1175 – 1218), dem Schwiegervater Ottos von Braunschweig. Philipp wollte es auf keine Schlacht ankommen lassen und trat den Rückzug an ließ ihn den Rückzug an.
An der Nordgrenze des Reichs sorgte der dänische König für Unruhe. Im Sommer stand Knut VI. mit einem großen dänischen Heer an der Eider und schickte sich an ins Reich einzufallen. Otto von Braunschweig machte als König keine Anstalten der drohenden Gefahr entgegenzutreten, woraus vielleicht sogar eine gewisses Einvernehmen zwischen ihm und Knut erkennbar ist. Philipp von Schwaben konnte selbst nicht in den Norden eilen, so dass ein Heer seiner sächsischen Parteigänger, unter anderem Markgraf Otto II. von Brandenburg  und Erzbischof Hartwig II. von Bremen, stattdessen dem Dänenkönig entgegentraten. Bei Rendsburg lagen sich beide verfeindeten Gruppen lange gegenüber, nur durch die Eider getrennt. Keine der Seiten wagte den Flussübergang, und so blieb die Schlacht aus. Knut VI. zog am Ende unverrichteter Dinge wieder ab, ohne Reichsgebiet betreten zu haben aber auch ohne einen Friedensschluss. Otto von Braunschweig hatte vielleicht insgeheim darauf gehofft, dass sich beide Heere in einer Schlacht gegenseitig soweit schwächten, dass er entweder ein siegreiches aber stark dezimiertes Heer der Anhänger Philipps anschließend niederringen konnte oder, für den Fall dass diese dem dänischen König unterlagen, als Retter des Reichs gegen Knut auftreten konnte, indem er ihn wieder über die Grenze jagte. Dass eine Schlacht ausblieb, war für den Welfen die schlechteste Alternative, setzte ihn jetzt sogar der akuten Gefahr aus, von dem in Norddeutschland versammelten feindlichen Heer in seinen sächsischen Stammlanden angegriffen zu werden, wozu es 1199 allerdings nicht mehr kam, denn der heraufziehende Winter ließ auf beiden Seiten die kriegerischen Aktivitäten einschlafen.

Weihnachten verbrachte König Philipp in Magedburg, wo er einen großen, festlichen Hoftag abhielt. Erstaunlicherweise war der brandenburgische Markgraf, trotz der Nähe zu seinen Landen, nicht anwesend. Auch auf den nächsten Hoftagen im Januar 1200 in Hildesheim und Goslar, sehen wir ihn nicht unter den Anwesenden, zumindest taucht er in keiner einzigen ausgestellten Urkunde unter den Zeugen auf, ganz im Gegensatz zum verwandten askanischen Grafen Albrecht II. von Orlamünde, Urenkel Albrechts des Bären und Schwager des dänischen Königs. Er war zu Magdeburg anwesend, wie man anhand der Zeugenliste diverser Urkunden erkennt. In Hildesheim und Goslar war des Markgrafen Onkel, Herzog Bernhard von Sachsen unter den Zeugen. Es mag Zufall sein, doch offenbar steckte mehr hinter der Abwesenheit des brandenburgischen Fürsten. In der ersten Jahreshälfte 1200 finden wird überhaupt keine Zeugnisse über ihn, weswegen eine Bewertung der Ursachen spekulativ bleibt, doch kann man den Eindruck gewinnen – was die schon geäußerte Vermutung unterstreichen würde – dass das Verhältnis der brandenburgischen Askanier zu den Verwandten in Sachsen und Weimar-Orlamünde seit den Schenkungen an das Erzstift Magdeburg ernsthaft gestört war.

April 1200 vermochte der Erzbischof von Mainz auf Geheiß Papst Innozenz III. einen Waffenstillstand zwischen den Thronkontrahenten zu vereinbaren. Der sächsische Raum profitierte hiervon jedoch nicht. Pfalzgraf Heinrich, der älteste Bruder König Ottos von Braunschweig, fiel in das Hildesheimische ein und verwüstete es. August 1200 erfolgte die Gegenreaktion Philipps. Markgraf Otto II. ist unter den Fürsten, die mit dem Staufer vergebens die Stadt Braunschweig belagerten, wo Pfalzgraf Heinrich die Verteidigung leitete. Einige der Belagerer waren befreundet mit dem welfischen Pfalzgrafen bei Rhein und sollen während der Belagerung betont nachlässig gewesen sein. Zu dieser Gruppe schien auch der Markgraf gehört zu haben.


Die letzten Jahre Ottos II.

Spätestens in den Februar 1201 fällt ein bemerkenswerter Brief des Papstes an Otto II. von Brandenburg gerichtet. Er ist nicht exakt datiert und gibt nur den Hinweis auf das dritte Jahr im Pontifikat Innozenz III., womit das Schreiben zwischen dem 22. Februar 1200 und dem 21. Februar 1201 verfasst wurde. Auch wenn die Wahrnehmung über Otto aus der weiten und mitunter subjektiven Ferne des Heiligen Stuhls stammte, bleibt der Brief ein einmaliges Zeugnis. Er erlaubt einen Blick, wie die Zeitgenossen den Markgrafen erlebten.
Der Brief gliedert sich in vier Themenschwerpunkte:
Zunächst wird der Markgraf ermahnt seiner Gemahlin mit ehelicher Liebe zu begegnen. Weiter soll er die Geistlichen ehren und sich den Turniervergnügungen enthalten. Schließlich soll er mehr Augenmerk auf die christliche Erziehung  seiner slawischen Untertanen legen und die Fortsetzung ihrer heidnischen Gebräuche entschieden untersagen.
Gehen wir näher auf die einzelnen Punkte ein. Der mahnende Aufruf seiner Gattin, gemeint war die kinderlos gebliebene Adelheid (Ada) von Holland,  mit ehelicher Liebe zu begegnen, gibt weiten Raum zur Spekulation. War Otto ein Tyrann, der seinen Haushalt mit harter Hand führte? Da keine weiteren Hinweise existieren, kann die Annahme weder entkräftet, noch  untermauert werden, weswegen gilt, in dupio pro reo, im Zweifel für den Angeklagten. Kam der Markgraf seinen ehelichen Verpflichtungen nicht in der gebührenden Weise nach? Fast selbstverständlich gibt es auch in diese Richtung keinerlei Dokumente. Zieht man das Alter des Markgrafen heran, er war  mittlerweile Anfang 50, glauben wir, dass seine Frau wahrscheinlich um die 40 Jahre war, unwahrscheinlich, dass sie wesentlich jünger gewesen ist. Ob der amtierende Pontifex sich ernsthaft in das Liebesleben zweier Eheleute in fortgeschrittenem Alter eingemischt hätte, glaubt man an dieser Stelle ernsthaft bezweifeln zu dürfen. Kann es sein, dass er sie einfach grundsätzlich vernachlässigte, indem er sie sich selbst überließ, vielleicht aus der zur Gewissheit gewordenen Erkenntnis, dass sie ihm keine Kinder, keinen Erben mehr schenken konnte, woraus über die Jahre ein Groll in ihm entstanden ist? Ist in diesem Zusammenhang vielleicht sogar mit einem sittenlosen Leben des Markgrafen zu rechnen? Hielt er es mit der ehelichen Treue nicht mehr so genau? Ohne eindeutige Zeugnisse bleibt im Zweifel nur wieder ein Nein, wenigstens für den zweiten Teil. Sicher wäre die Formulierung des päpstlichen Schreibens anders, schärfer, vorwurfsvoller ausgefallen. Ein Vorwurf im Zusammenhang mit einer allgemeinen Vernachlässigung seiner Frau erscheint immerhin gut denkbar. Seit 1190 erleben wir den Markgrafen deutlich rühriger als zuvor. Mit dem Tod Friedrich Barbarossas gewinnt man den Eindruck, dass Otto II. erst jetzt die Motivation fand in Reichsangelegenheiten aktiv zu werden. Wir sehen ihn gehäuft an der Seite des neuen Königs und späteren Kaisers. Allein schon aus den damit verbundene Abwesenheiten könnte sich eine Veränderung im Verhältnis beider Eheleute entwickelt haben. Einen Hinweis der die These eines kritikwürdigen Lebenswandels vielleicht weiter unterstützt, zumindest noch mehr Licht auf den Charakter Ottos wirft, gibt der an ihn gerichtete Brief, wenn es dort heißt, dass er sich den Turniervergnügungen enthalten soll. Gemeint kann natürlich nicht die buchstäbliche  Teilnahme am mannhaften Kampf, am Geschicklichkeitsmessen im Umgang mit Pferd und Waffen, sein, wenn auch die Kirche diesem Veranstaltungen zunehmend kritisch gegenüberstand. Wahrscheinlicher sind stattdessen die Lustbarkeiten gemeint, die mit einem Turnier einhergingen. Übermäßiger Alkoholkonsum, Speisen, Spiele, auch Glücksspiele und wohl auch die Derbheit der von Wein und Bier gelockerten Zunge, mögen noch für einen Waffenknecht und das gemeine Volk angehen, nicht aber für einen Fürsten. In dem Zusammenhang mag auch die lokale Geistlichkeit den Landesherren manches Mal gerügt haben und vielleicht war die Reaktion des Markgrafen nicht von christlicher Demut und Reue, sondern von hochfahrender Art gewesen, woraus man die vom Papst niedergeschriebene Aufforderung ableiten könnte, dass er die Geistlichkeit ehren soll. Und kann man ausschließen, dass dieser Personenkreis Otto auch in Bezug auf das Verhältnis seiner Frau kritisierte? Ist es nicht nur zu wahrscheinlich, dass es Geistliche waren, die überwiegend Schreibkundigen der Zeit, die das ferne Rom auf diesen und all die weiteren Sachverhalte erst aufmerksam machten? Die kirchliche Kritik am Markgrafen in dieser Hinsicht lag sicherlich nicht am Mangel irdischer Zuwendungen für Klöster und Kirchen, gut ein Drittel aller Urkunden in denen er federführend zeichnete, zeigen ihn in der Rolle des großzügigen Pfründenspenders. Die Ermahnung muss schon in die vermutete Richtung gehen, dass Otto II. im persönlichen Umgang mit geistlichen Personen gelegentlich die Form vergaß, möglicherweise hochfahrend oder hochmütig war. Die Frage wer hier konkret in Frage kam, liegt auf der Hand, befriedigend beantwortet kann sie nicht werden. Bei einem Fürsten wie Otto II., der sich in den zurückliegenden Jahren besonders durch seine kriegerischen Erfolge gegen Dänemark ins Bewusstsein der Zeitgenossen geschoben hat, darf man berechtigterweise davon ausgehen, dass es Vertreter auf Ebene der Bischöfe, Pröpste oder sonstige Domherren waren und natürlich die Geistlichen am markgräflichen Hof. Kommen wir zum letzten Punkt aus dem Schreiben des Papstes. Der Punkt im Zusammenhang mit der Slawenmissionierung bzw. der unzureichenden Unterdrückung ihrer heidnischen Bräuche. Zu Beginn stellt sich die Frage nach dem Fokus. Spricht der Papst von den Gebieten die seit der Zeit Albrechts des Bären missioniert werden und wo die Bistümer Havelberg und Brandenburg, auch das Erzstift Magdeburg und nicht zuletzt die Klöster Leitzkau, Jerichow und Lehnin sehr aktiv waren? Vielleicht, auszuschliessen ist es wirklich nicht, jedoch müsste der Vorwurf dann auch in Richtung der Bischöfe und Klöster gehen und nicht alleine auf dem brandenburgischen Landesherren lasten, dessen primäre Verantwortung die Erschließung, Verteidigung und wirtschaftliche Hebung war und erst dann das Seelenheil seiner Untertanen, was in den Verantwortungsbereich der Kirche fiel. Wahrscheinlicher waren die Neuerwerbungen in der Ostprignitz, im Barnim und nördlichen Teltow sowie an den Rändern der Uckermark gemeint. Sehr wahrscheinlich unterwarf sich der Markgraf diese Gebiete, ließ die alten Strukturen und die heidnischen Bräuche aber weitestgehend bestehen, um sich keinen dauerhaften Herd verprellter, rebellischer Untertanen zu schaffen. Möglich, dass er es langsam, statt mit Feuereifer angehen wollte. Es sieht nicht danach aus, dass er Kolonisten in diese Regionen ziehen ließ, es zumindest nicht nachhaltig förderte. Augenscheinlich war der langfristige Besitz noch zu unsicher und die brandenburgischen Grenzen im Osten und Norden veränderlich. Vor dem Hintergrund immer wieder aufflammender kriegerischer Aktivitäten, traten die Belange des Landesausbaus und die Unterdrückung alter Bräuche unter den Slawen beim Markgrafen in den Hintergrund.

Wagt man eine Wertigkeit der vier Themenkomplexe, könnte der erste Kritikpunkt nur als einleitender Aufhänger gedacht sein und schon Punkt zwei, die vermeintlich fehlende Hochachtung vor der Geistlichkeit, so kurz er erscheint, eigentlicher und zentraler Kritikpunkt darstellen, während nachfolgende Punkte wieder den Charakter von Beiwerk haben. Ermahnungen, wie sie in gleicher Weise vielen der Zeitgenossen gemacht werden konnten. Das Selbstverständnis des Papstes legte größtes Augenmerk auf die übergeordnete Stellung der Geistlichkeit gegenüber dem Adel. Schon als Kardinaldiakon betonte er in seinem 1194 verfassten Werk De miseria conditionis humanae den Vorrang des Klerus vor allen anderen Ständen. Der Papst war seinen Ausführungen nach jenseits aller Menschen, zwischen Gott und allen irdischen Dingen, in der Mitte thronend. Daraus folgte, dass der Inhaber des Heiligen Stuhls über dem Kaiser stand. Ließ sich das römisch-deutsche Kaisertum davon vorläufig unbeeindruckt, erkannten einige europäische Königreiche den Papst sehr wohl als ihren obersten Lehnsherren an, so Portugal, Aragon, das Zarenreich Bulgarien, Sizilien und England.

Der Konflikt mit dem Reich, der im Wormser Konkordat von 1122 nur der Form halber beigelegt wurde, brach unter Friedrich I. Barbarossa wieder offen aus. In Fragen des Anspruchs nach Universalmacht wurde der Name der Staufer auf dem Höhepunkt der Auseinandersetzungen zum regelrechten Gegenbegriff des Papsttums. Philipps Chancen als Abkömmling dieser Dynastie päpstliche Anerkennung zu finden, wurden zunehmend geringer. Am 3. Juli 1201 verkündete der päpstliche Legat, Kardinalbischof Guido von Palestrina, in Köln, einem der Zentren des Widerstands gegen Philipp von Schwaben, dass der Papst Otto IV. als römisch-deutschen König anerkenne. Gleichzeitig wurden alle seine Gegner exkommuniziert. Der Staufer hatte das Rennen um die päpstliche Anerkennung verloren. Seine Aussichten standen von Beginn an schlecht. Wahrscheinlich hätte nur ein frühzeitiger Romzug die Dinge zu seinen Gunsten beeinflusst. Die Dinge standen nach seiner Wahl, an der Wende zum dreizehnten Jahrhundert aber so ungünstig, dass er nicht für längere Zeit nach Italien ziehen konnte, nicht bevor die Kronansprüche Ottos von Braunschweig neutralisiert waren. Seine Anhänger blieben ihm trotz der Entscheidung des Papstes treu, vielleicht sogar gerade deswegen. Durch den kollektiven Ausschluss wurden sie regelrecht an ihren König geschmiedet. Als Antwort schrieben 30 hohe geistliche und weltliche Reichsfürsten eine Protestnote an den Papst, worin sie sich gegen die Einmischung des Legaten Guido in ihre Wahlrecht aufs schärfste verwahrten. Eine Gesandtschaft unter der Leitung des Erzbischofs Eberhard von Salzburg brachte Mitte März 1202 das Dokument, das seit September 1201 unter den Anhängern Philipps kreiste, nach Rom.

Im weiteren Verlauf des Jahres 1202 lesen wir vom Markgrafen nur einmal. In Osterhausen, östlich von Sangerhausen beurkundet er am 21. Juli zugunsten des Doms in Stendal eine Schenkung. Weiter sind über Otto II. in diesem Jahr keine erhaltenen Dokumente zu finden. Der Thronstreit zog sich zwischenzeitlich seit vier Jahren hin, ohne dass sich eine Entscheidung abzuzeichnete. Philipp von Schwaben hatte unter den Fürsten des Reichs eine gewisses Übergewicht, während hinter seinem Kontrahenten Otto von Braunschweig nicht nur der Papst, sondern auch die rheinischen Erzbischöfe von Mainz und Köln standen. 1203 ereignete sich eine drastische Wende in der vorherrschenden Pattsituation. Hermann I. (um 1155 – 1217), Landgraf von Thüringen, wechselte die Seiten, kehrte den Staufern den Rücken und wandte sich König Otto zu, der ihm als Lockmittel territoriale Zugeständnisse machte. Gleichzeitig fiel in Böhmen Ottokar I. (1155 – 1230), der von Philipp im September 1198 zum erblichen König erhoben wurde, von dessen Seite ab und trat zu Otto über. Eine gefährliche Gewichtsverlagerung die Philipp von Schwaben erkannte und augenblicklich Gegenmaßnahmen ergriff indem er einen Feldzug nach Thüringen unternahm. Das Land wurde während des Sommers schwer heimgesucht, von Freund wie Feind. Die eigentlich mit dem untreuen Landgrafen verbündeten böhmischen Streitkräfte wütete in Thüringen als ob es Feindesland wäre, stellten sich aber keiner Schlacht. Auch Philipp lag mehr daran durch Schädigung der Ländereien eine Entscheidung herbeizuführen, als durch das ausfechten einen Feldschlacht. Das Heer war in mehrere Abteilungen verteilt im Gebiet zugange, darunter auch Markgraf Otto II. von Brandenburg, der im Hochsommer 1203 von einer Übermacht in Halle eingeschlossen wurde. Die Magdeburger Schöppenchronik erwähnt ihn als den Anführer der städtischen Verteidigung. Laut der Chronik soll er mit rund 300 Rittern erfolgreich der Belagerung standgehalten haben. Auch Philipp musste sich gelegentlich auf feste Plätze zurückziehen, so im Juli nach Erfurt, um sich vor einer Übermacht zu schützen. 30 Tage dauerte die Belagerung, bevor sie abgebrochen wurde. Dauerhaft ging dem Landgrafen aber die Luft aus, vor allem als sich sein Verbündeter nach Böhmen zurückzog. Der Landgraf musste sich unterwerfen und auch Böhmen unterwarf sich 1204 wieder.
Während sich die gefährliche Situation in Thüringen und Böhmen für die Stauferpartei glücklich wendete und so der Status quo ante von 1202 wieder hergestellt war, hatte sich jenseits der Reichsgrenzen in Dänemark ein Thronwechsel vollzogen. Knut VI. starb 1202 und Waldemar II., sein jüngerer Bruder, übernahm die Regentschaft. Schon 1201 nutzten die beiden Brüder die innere Lähmung des Reichs und schlugen in der Schlacht von Stellau den Grafen Adolf III. von Schauenburg-Holstein, den alten Verbündeten des Markgrafen von Brandenburg. Adolf III. musste nach Hamburg fliehen, wo er von Waldemar eingeschlossen und letztendlich gefangen genommen wurde. 1203 verzichtete Adolf auf die Grafschaft Holstein, die an Dänemark fiel, als Preis für seine Freiheit. Mit Holstein fiel Hamburg und Lübeck an Dänemark. Beide Städte, die hundert Jahre später dominierende Seestädte wurden, waren damals noch klein und nur Lübeck hatte bereits einen gewissen Einfluss auf den Handel im nordischen Raum. Der Verlust hatte noch nicht das Gewicht, den er in späteren Zeiten hätte, weswegen der Sache seitens des Reichs noch verhältnismäßig wenig Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Viel bedeutsamer war der dänische Vorstoß weiter nach Süden, in das Lauenburgische, das 1180 an den neuen Herzog von Sachsen ging, an den Askanier Bernhard, Onkel Markgrafs Otto II. von Brandenburg. Otto schien nichts dagegen unternommen zu haben und unterstützte den Onkel und seine beiden Söhne nicht. Ein Indiz mehr, dass zwischen beiden Zweigen ein tiefer Riss entstanden war.
Um den Markgrafen bleibt es nach der Verteidigung von Halle dunkel hinsichtlich weiterer Aktivitäten im Zusammenhang des Thronstreits. Alle Spuren, so spärlich sie wieder sind, kreisen um Schenkungen oder Bestätigungen von Pfründen für Kirchen oder Klöster Brandenburgs.

Das Jahr 1204 brachte für Philipp von Schwaben ein zunehmendes, bald deutliches Übergewicht im Reich.  Ein im Frühjahr durchgeführter Feldzug in die von Otto von Braunschweig kontrollierten Gegenden Sachsens, namentlich nach Goslar, schwächte den Gegenkönig weiter. Zwischenzeitlich war Ottos älterer Bruder, Pfalzgraf Heinrich in das Lager der Stauferpartei gewechselt. Er hatte sich zuvor mit Otto wegen des Braunschweiger Erbes überworfen, während Philipp gleichzeitig mit der Einziehung der Pfalzgrafschaft drohte, sollte Heinrich ihm weiterhin die Stirn bieten. Im Herbst 1204 erfolgte die schon erwähnte Unterwerfung des thüringischen Landgrafen, bald darauf folgte König Ottokar von Böhmen. Die Position Ottos von Braunschweig begann unhaltbar zu werden. Mehr und mehr isoliert, blieb ihm immer weniger Handlungsspielraum, wodurch sein Prestige bei den verbliebenen Parteigängern erodierte. Mit dem Kippen des Erzbischofs Adolf von Köln und des Herzogs von Brabant, gingen im November 1204 die beiden wichtigsten verbliebenen Fürsten ins Lager Philipps über.
Am 6. Januar 1205 ließ sich Philipp in Aachen ein zweites Mal zum König wählen. Es handelte sich um eine symbolische Handlung, damit das Wahlrecht der niederrheinischen Fürsten gewahrt blieb. Am gleichen Tag folgte die Krönung, bei der auch seine Gattin, Irene von Byzanz (um 1180 – 1208) gekrönt wurde.


Tod Ottos und Nachwort

Am 4. Juli 1205 starb Otto II. und wurde, wie schon der Vater, im Kloster Lehnin beigesetzt. Ottos Ehe blieb kinderlos, die Nachfolge war für diesen Fall seit löngerem geregelt. Sein Halbbruder Albrecht trat als Albrecht II. die Nachfolge als Markgraf von Brandenburg an. Adelheid oder Ada, des verstorbenen Landesherren Witwe, verließ noch im gleichen Jahr die Mark und kehrte in ihre Heimat zurück, vermutlich ohne Brandenburg noch einmal wiederzusehen. Außer einer im Todesjahr ihres Mannes in Holland ausgestellten Urkunde, in der ihre Brüder als Zeugen aufgeführt sind, verliert sich die Spur von ihr völlig. Sie schien keine tiefen Wurzeln in Brandenburg gefasst zu haben, ohne Kinder gab es für sie augenscheinlich keinen Grund zu bleiben. Ihre Ehe war nicht immer glücklich, was wir aus dem zitierten Brief von Papst Innozenz III. ableiten können. Ein versuchter Mordanschlag durch einen brandenburgischen Ritter bei Schönwalde dürfte einen Argwohn gegen Land und Leute noch genährt haben. Dieser rätselhafte Attentatsversuch wirft allerlei Fragen auf. Alleine der Ort des Verbrechens ist unbestimmt, es könnte sich sowohl um Schönwalde in der Altmark, südlich von Stendal handeln, wie auch um Schönwalde nördlich von Spandau. Der Name des gefassten und vom Markgrafen hingerichteten Ritters ist nicht überliefert, auch das Datum des Vorfalls ist bislang  unbekannt.

In Ottos Regierungszeit wurde die Mark nach Norden gegen Pommern und Dänemark abgesichert und dortige Erwerbungen, sowohl jene die schon unter Otto I. getätigt wurden, als auch eigene, nachhaltig gefestigt. Nach Osten erweitertet er die Mark um die ersten Teile der Landschaften Barnim, Teltow, dem Ruppiner Land und der Uckermark. In den bereits davor erworbenen Gebieten der Prignitz und des Havellands wurde die deutsche Besiedlung weiter vorangetrieben. Der Zuzug von Siedlern erlebte seinen Höhepunkt im ausgehenden 12. Jahrhundert und die Mark gewann an Ausdehnung und innerer Festigkeit hinzu. Die Neuerwerbungen sind wegen der unsicheren Ausgangslage im Kampf gegen Dänemark sehr wahrscheinlich noch nicht erschlossen worden und waren demnach mehr tribut- und heerespflichtige Landesteile, unter halbautonomer Führung der alten, slawischen Stammestrukturen. Pommern fiel nach Ottos erfolgreichen Winterfeldzug gegen Dänemark und dessen pommerschen Vasallen, auf Geheiß König Philipps von Schwaben formell als Lehn an Brandenburg, wenngleich die Ausübung der Lehnshoheit nicht ausgeübt werden konnte.
Der ihm von den Chronisten gegebene Namenszusatz der Freigiebige ist auf die bis heute nicht verstandene Überschreibung des Allodialbesitz der Familie an das Erzbistum Magdeburg zurückzuführen, wie auch auf zahlreiche Schenkungen und Übereignungen an die Kirche in Brandenburg. Er blieb nach dem Tod Kaiser Barbarossas der Partei der Staufer verhaftet und beteiligte sich seither aktiv in der Reichspolitik. Er war ein äußerst erfolgreicher Kriegsmann, was er wiederholt gegen Dänemark aber auch im Deutschen Thronstreit an der Seite Philipps von Schwaben unter Beweis stellte. Im Gegensatz zu seinem Vater, der nahezu alle Aufmerksamkeit dem Landesausbau schenkte, betrieb Otto II. eine vielleicht nicht unbedingt gezielte aber erfolgreiche Erweiterungspolitik nach Osten. Der hieraus entstandene Krieg gegen Dänemark führte zur erwähnten Lehnshoheit über Pommern. Aus einem Brief des Papstes kann man den Hinweis entnehmen, dass der Markgraf den Freuden des Lebens offenbar nicht abgeneigt war. Wenn er wohl auch sonst ein gottesgläubiger Fürst gewesen ist, war sein Verhältnis zum Klerus zeitweise getrübt. Er führte als Pilger eine Reise ins Heilige Land. Das Datum ist nicht bekannt, wird aber sehr wahrscheinlich nach dem Kreuzzug Heinrichs VI. gewesen sein. Der Spätsommer 1202, nachdem sein Halbbruder wieder aus Palästina heimgekehrt war oder ab dem Herbst 1203 würden sich als zeitlicher Rahmen anbieten, da wir hier wieder längere Lücken im Itinerar Ottos feststellen können. Trotz der Kriege gegen Dänemark und Pommern und dem Bürgerkrieg anlässlich des langen Thronstreits zwischen Philipp von Schwaben und Otto von Braunschweig, wurde Brandenburg von Kriegsverwüstungen nach bisherigen Erkenntnissen verschont. Die Regierungszeit Ottos II. war für die Mark Brandenburg eine Zeit der weiteren Landeshebung wie auch der Expansion. Als Erzkämmerer des Reiches wurde er bestätigt, wenn hierzu auch nur ein Zeugnis gleich zu Beginn seiner Regierungszeit existiert, wo die explizite Ausübung dieses Amtes erwähnt wird. Zu den verwandten Zweigen in Sachsen und Orlamünde muss nach dem Tod Graf Heinrichs von Gardelegen eine Rivalität entstanden  sein. Es ist auffallend, dass seit den Übertragungen des askanisch-brandenburgischen Familienbesitzes  zugunsten des Erzstifts Magdeburg, der Markgrafen nicht mehr im gemeinsam mit seinem Onkel, Herzog Bernhard von Sachsen oder mit Graf Siegfried von Orlamünde auf Hoftagen gesehen wurde, zumindest tauchen die Namen seither nicht mehr gemeinsam in Urkunden auf.


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